Eine einvernehmliche Scheidung kann vollkommen kontaktlos erfolgen, während der Pandemielage sogar ohne Gerichtstermin. Alles geregelt Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass alle relevanten Themen geregelt sind, vor allem Unterhalt, Kinder, Hausrat und Vermögen: Der Unterhalt ist geklärt bzw. jeder steht finanziell auf eigenen Füßen. Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, wurde der Umgang einvernehmlich geregelt. Kindesunterhalt lässt sich ohne großen Aufwand der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien entnehmen. Hausrat, Möbel, Haustiere und Wohnung sind ebenfalls einvernehmlich geregelt. Der Zugewinn wurde ohne großen Streit und Kostenaufwand beendet, beispielsweise das gemeinsame Haus verkauft und der Erlös geteilt. Scheidungsfolgenvereinbarung Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll, wenn Immobilienbesitz auseinandergesetzt werden muss. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können ergänzend auch alle wesentlichen Punkte festgehalten werden. Hierbei kann auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der beiderseitig während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, geregelt oder ausgeschlossen werden. Dies beschleunigt das Scheidungsverfahren. Ansonsten erfolgt der Versorgungsausgleich automatisch von Amts wegen, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss. Alles, was nun noch fehlt, ist die rechtliche Beendigung der Ehe. Online-Scheidungsformular Über das Scheidungsformular auf www.zeitler.law (Online-Scheidung) übermitteln Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen für eine kostenlose Scheidungsanfrage. Dort finden Sie auch Informationen zum Ablauf und zu den entstehenden Kosten sowie ein Merkblatt zu Trennung und Scheidung. Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, dann erhalten Sie einen Entwurf für den Scheidungsantrag. Anschließend entscheiden Sie, ob die Scheidung eingereicht werden soll. Sofern alles geregelt ist, alle Voraussetzungen vorliegen und beide Seiten die Scheidung wollen, dann ist ausnahmsweise nach dem Gesetz die Scheidung mit nur einem Anwalt möglich, was auch erhebliche Kosten spart. Der Scheidungsanwalt vertritt dabei einen Ehepartner und stellt für diesen den Scheidungsantrag, der andere Partner stimmt der Scheidung nur noch zu, wofür er nach dem Gesetz selbst keinen eigenen Scheidungsanwalt benötigt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Kontaktlose Scheidung Corona verändert viele Lebensbereiche, zwingt zum Umdenken und entschlackt Abläufe. Die Online-Scheidung trägt dazu bei, Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. In der gegenwärtigen Pandemielage verzichten daher immer mehr Familiengerichte nach eigenem Ermessen auf die mündliche Anhörung bei einer einvernehmlichen Scheidung. Die Scheidung erfolgt dann ausnahmsweise ohne Gerichtstermin und sämtliche Abläufe erfolgen weitgehend papier- und kontaktlos. Auch sonst wäre der Anhörungstermin vor dem Familiengericht bei einer einvernehmlichen Scheidung reine Formsache und dauert erfahrungsgemäß nur wenige Minuten. Bestens beraten. www.zeitler.law