Ob Testament, Schenkung oder Vorsorge – typische Fehler führen immer wieder zu vermeidbaren Streitigkeiten. Testament Wenn Sie Ihr Vermögen gezielt vererben möchten, dann reicht die gesetzliche Erbfolge oft nicht aus. Das Gesetz verteilt Ihr Vermögen im Erbfall oft auf mehrere Erben, beispielsweise Ehegatten, Kinder oder Verwandte. Diese Erbengemeinschaften führen aufgrund gegenläufiger Interessen der Miterben oft zu Streit. Die gesetzliche Erbfolge können Sie außer Kraft setzen durch ein Testament. Durch ein Berliner Testament bestimmen Ehepartner zusätzlich die Erbfolge nach dem Letztversterbenden. Lassen Sie sich beraten, ob für Sie ein Erbvertrag, Vermächtnisse oder eine Stiftung von Todes wegen in Frage kommen. Sichern Sie Ihre Liebsten mit einem Testament wirtschaftlich ab. Durch klare Regelungen vermeiden Sie Streit. Ein falsches Wort im Testament kann jahrelangen Streit auslösen. Auflagen sichern die Versorgung von Haustieren und die Grabpflege. Ernennen Sie bei mehreren Erben einen Testamentsvollstrecker, der auch ein Miterbe sein kann. Das eigene Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert werden, das gemeinschaftliche Testament zu Lebzeiten nur übereinstimmend, außer es ist etwas anderes im gemeinschaftlichen Testament geregelt. Das Testament sollte beim Amtsgericht verwahrt werden. Pflichtteile und Steuern Pflichtteile naher Angehöriger und Erbschaftsteuern können ohne ausreichende Vorkehrungen den Nachlass ruinieren. Durch z.B. Verträge zugunsten Dritter, rechtzeitige Schenkungen, Anrechnungsanordnungen, Güterstandswechsel, Adoption, Heirat oder die Gründung von Personengesellschaften oder Stiftungen können Pflichtteilsansprüche und Steuern minimiert und das Vermögen nachhaltig bewahrt werden. Schenkungen Bei Schenkungen zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge werden die rechtlichen Möglichkeiten zur Streitvermeidung nur selten ausgeschöpft. Regelungen über Rückforderungsmöglichkeiten, Pflichtteilsverzichte, Pflege im Alter, Hinauszahlung an Geschwister usw. werden oft versäumt. Eine nachträgliche Korrektur ist nur selten möglich. Vorsorge zu Lebzeiten Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die drei Säulen einer guten Vorsorge für Alter, Krankheit und den eigenen Erbfall. Auch jüngere Menschen erkennen immer mehr die eigene Verantwortung für die Zukunft. Schieben Sie nichts auf und regeln Sie Ihre Angelegenheiten. Eine Beratung beim Fachanwalt für Erbrecht sorgt für den wirtschaftlich und steuerlich jeweils optimalen Vermögensübergang. Dadurch können Sie nicht nur das Vermögen, sondern auch den Familienfrieden nachhaltig bewahren. Im Erbfall Ein Erbfall löst für Angehörige vielfältige Emotionen aus. Trauer und Vergangenheitsbewältigung brauchen Zeit. Viele organisatorische und bürokratische Aufgaben müssen von den Erben und Angehörigen bewältigt werden. An die Totenfürsorge schließt sich die rechtliche Nachlassregulierung an. Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen nach Eintritt des Erbfalls bei der korrekten Regulierung von Pflichtteilsstreitigkeiten und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dies vermeidet unnötige und kräftezehrende Irrwege. Informieren Sie sich nach einem Erbfall über Ihre Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft und die Möglichkeiten der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Bestens beraten. www.zeitler.law