Das deutsche Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge im Todesfall. Das betrifft nicht nur typische Vermögenswerte, wie Immobilien und Geldanlagen, sondern alle Lebensbereiche, wie beispielsweise Haustiere, die versorgt werden müssen, und den gesamten digitalen Nachlass. Das Erbrecht bestimmt die Rechtsnachfolge in allen Bereichen. Gesetzliche Erbfolge Im deutschen Verwandtenerbrecht richtet sich die Rangfolge nach Linien und Stämmen, und ab den Urgroßeltern nach dem Verwandtschaftsgrad. Daneben hat auch der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Stirbt der Ehepartner, dann erben beispielsweise der Ehegatte und die Kinder. Die Erbquoten hängen vom Güterstand ab. Sind keine Kinder vorhanden, dann erben neben dem Ehegatten Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Große Bedeutung hat die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt, bei Ausschlagungen und vor allem beim Pflichtteil. Testament In einem Testament kann diese gesetzliche Erbfolge geändert werden. Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Daneben gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrages und in Ausnahmefällen das Nottestament. Vorweggenommen Erbfolge Die vorweggenommene Erbfolge ist rechtlich gesehen lediglich eine Schenkung zu Lebzeiten und keine eigenständige Form der letztwilligen Verfügung. Besser „Geben mit warmer Hand“ lautet eine Spruchweisheit, die in der Praxis nach wie vor seine Gültigkeit hat. Die Übergabe von Grundbesitz an Kinder erfolgt im Idealfall gegen Hinauszahlung der weichenden Kinder bei Erklärung eines Pflichtteilsverzichts. Diese Vorgehensweise ist der Königsweg bei der eigenen Nachfolgeplanung, erfordert jedoch die Mitwirkung aller Kinder und des Ehegatten, falls ein Ehevertrag nicht bereits Regelungen enthält. Pflichtteil Die Testierfreiheit wird in Deutschland eingeschränkt durch den Pflichtteil. Dies ist eine gesetzlich vorgegebene Mindestteilhabe nächster Angehöriger und des Ehegatten am Familienvermögen und eine moderne Ausprägung des urgermanischen Sippengedankens und Blutsverwandtschaft. Der Pflichtteil ist ein reiner Zahlungsanspruch und richtet sich gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind enterbte Kinderstämme und Ehegatten – und bei Kinderlosigkeit auch die Eltern. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge ist daher erforderlich. Erbschaftsteuer Das Erbschaftsvolumen der kommenden Jahre wird auf zwei Billionen Euro geschätzt. Jede Generationennachfolge kann zur weiteren Zersplitterung von Familienvermögen führen. Sehr hohe Erbschaftsteuern bei jedem Generationenwechsel von bis zu 30 % selbst gegenüber Kindern und das Pflichtteilsrecht machen es in Deutschland unmöglich, reines Kapitalvermögen über Generationen hinweg zu erhalten. Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind thematisch Regelungen zu Lebzeiten und daher dem Familien- und Betreuungsrecht zugeordnet. Vollmachten über den Tod hinaus können jedoch auch Relevanz im Erbfall haben. Gegenüber den späteren Erben treffen Bevollmächtigte Auskunfts- und Rechenschaftspflichten. Erbfall Im Erbfall geht der Nachlass automatisch und sofort auf den oder die Erben über. Es gibt keine Schwebelage. Auch wenn die Erben erst später ermittelt werden, gelten diese als Erben von Anfang an und haften auch entsprechend. Zur Ermittlung der Erben und Sicherung des Nachlasses kann vorübergehend ein Nachlasspfleger vom Nachlassgericht eingesetzt werden. Im Testament kann aber auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt worden sein, der im Erbfall das Testament umsetzt und den Nachlass verwaltet. Von der Nachlassregulierung ist die Totenfürsorge zu unterscheiden. Das Totenfürsorgerecht bezieht sich auf den Leichnam und seine Bestattung. Das Recht zur Totenfürsorge liegt bei den engsten Angehörigen – unabhängig von der Erbfolge. Nach dem Bestattungsrecht ist in erster Linie der Ehegatte berechtigt, nachrangig sind Kinder und weitere Verwandte. Bestens beraten. www.zeitler.law