Ein Testament ist neben einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eine der drei Säulen einer guten Vorsorge für Erbfall, Alter und Krankheit. Wenn Sie Ihr Vermögen gezielt vererben möchten, dann reicht die gesetzliche Erbfolge oft nicht aus. Das Gesetz verteilt Ihr Vermögen im Erbfall auf Ehegatten, Kinder und Verwandte. Wer und in welcher Reihenfolge erbt, richtet sich nach der Erbenordnung und dem Verwandtschaftsgrad. Diese gesetzliche Erbfolge können Sie durch ein eigenes Testament außer Kraft setzen. Eigenhändige Errichtung Das eigenhändige handschriftliche Testament ist die einfachste Form. Sie schreiben hierzu den gesamten Text eigenhändig zu Papier und unterschreiben mit Ort, Datum, Vorname und Nachname. Vor der Errichtung sollten Sie sich erbrechtlich und steuerrechtlich beraten lassen. Ein falsches Wort im Testament kann jahrelangen Streit auslösen. Das gesamte Testament muss mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben werden. Die Verwendung von Schreibmaschine, Computerdrucker oder Schablonen usw. führt zur Unwirksamkeit. Für umfangreichere Verfügungen eignet sich die Beurkundung. Berliner Testament Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten, indem ein Ehepartner das Testament vollständig eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere nur noch unterschreibt. In einem Berliner Testament bestimmen Ehepartner zusätzlich zu dieser gegenseitigen Erbeinsetzung auch die Erbfolge nach dem Letztversterbenden. Diese Schlusserben sind in den meisten Fällen die gemeinsamen Kinder. Tipps Das gemeinschaftliche Testament kann grundsätzlich nur gemeinsam wieder geändert werden, und bindet grundsätzlich den Längerlebenden, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen. Das Berliner Testament ist bei hohen Vermögenswerten weniger geeignet, da sich das gesamte Familienvermögen beim Längerlebenden ansammelt und dann die Freibeträge zur Erbschaftsteuer möglicherweise nicht mehr ausreichen. Pflichtteile und Erbschaftsteuern sind zu beachten. Zum Beispiel können Sie Pflichtteile und Steuern minimieren durch ein modifiziertes Berliner Testament, Verträge zugunsten Dritter, rechtzeitige Anrechnungsanordnungen oder Schenkungen unter Vorbehalt (Wohnrecht/Nießbrauch, Versorgungsleistungen). In besonderen Fällen schützt ein sogenanntes Bedürftigen- oder Behindertentestament das Familienvermögen. Testamentsvollstreckung vermeidet Streit unter mehreren Bedachten und sorgt für einen reibungslosen Vollzug Ihres letzten Willens. Auflagen sichern die Versorgung von Haustieren und die Grabpflege. Durch Vermächtnisse wenden Sie einen bestimmten Vermögenswert, etwa einen Geldbetrag, gezielt an eine bestimmte Person oder gemeinnützige Einrichtung. Digitaler Nachlass Den „digitalen Nachlass“ (iCloud, E-Mails, Facebook, usw.) sollten Sie bereits zu Lebzeiten einer Person anvertrauen und alle Zugangsdaten und Lizenzen auf einem externen Datenträger regelmäßig sichern. Erben haben grundsätzlich ein Recht auf alle Daten und Datenträger des Verstorbenen. Nach der jüngsten Rechtsprechung gibt es keine Besonderheiten, alles fällt in den Nachlass. Vorweggenommene Erbfolge Bei Schenkungen zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge werden die rechtlichen Möglichkeiten zur Streitvermeidung nur selten ausgeschöpft. Regelungen über Rückforderungsmöglichkeiten, Pflichtteilsverzichte, Pflege im Alter, Hinauszahlung an Geschwister, Anrechnungsanordnungen usw. werden oft versäumt. Bei Zuwendungen zu Lebzeiten haben Sie einen großen Gestaltungsspielraum, den Sie nutzen sollten. Schieben Sie nichts auf und regeln Sie Ihre Angelegen- heiten. Bestens beraten www.zeitler.law