Veröffentlicht am 28.09.2021 09:26
Veröffentlicht am 28.09.2021 09:26

Ratgeber in Bayreuth: Wildunfall?! Und nun?

Christina Jahn<br>Rechtsanwältin und <br>Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)
Christina Jahn
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Verkehrsrecht (Foto: red)

BAYREUTH.

Der Herbst ist da und die Tage werden wieder kürzer. Leider steigt damit auch die Gefahr von Wildunfällen. Gerade in der Dämmerungszeit ist daher besondere Vorsicht geboten, vor allem auf Straßen entlang von Feldern und Waldgebieten. Sind Wildtiere erkennbar, sollte unbedingt die Geschwindigkeit reduziert werden. Um das Tier zu verscheuchen, sollte zudem die Hupe und keinesfalls das Fernlicht genutzt werden. Und immer daran denken: Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs.

Ist es trotz größter Vorsicht doch zu einem Zusammenstoß gekommen, heißt es dann erst einmal kühlen Kopf bewahren. Die Eigensicherung steht nach einem Unfall an erster Stelle, also Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.

Meldepflicht bei Wildunfällen!

Melden Sie den Wildunfall umgehend beim zuständigen Jagdpächter oder bei der Polizei. Die Polizei weiß auch, welcher Jäger zuständig ist. In vielen Bundesländern – so auch in Bayern – besteht im Übrigen eine gesetzliche Meldepflicht. Wird dagegen verstoßen, drohen empfindliche Geldbußen. Kleinere Tiere, wie Eichhörnchen oder Hasen, sind allerdings von dieser Meldepflicht nicht umfasst.

Halten Sie möglichst großen Abstand, wenn das Tier noch lebt. Es besteht die Gefahr, dass angefahrene Tiere Sie verletzen, z. B. durch Beißen, Treten oder Schlagen. Insbesondere Wildschweine in Bedrängnis greifen sogar Menschen an, sind wehrhaft und gefährlich. Ist das Wildtier bereits tot, sollten Sie es von der Straße entfernen; fassen Sie das Tier möglichst nur mit Handschuhen an.

Kein Sonntagsbraten!

Auch wenn der Gedanke verlockend sein mag, aus dem Wild noch einen leckeren Sonntagsbraten zu zaubern, nehmen Sie das Wild – weder im Ganzen noch Teile davon – keinesfalls mit! Auf Jagdwilderei stehen hohe Strafen.

Wer bezahlt den Schaden am Auto?

Sofern eine (Teil-)Kaskoversicherung vorhanden ist, kommt diese für die Reparaturkosten am Fahrzeug auf.

Viele Versicherer zahlen aber nur dann, wenn der Wildunfall von der Polizei aufgenommen wurde oder eine Wildunfallbescheinigung vorgelegt wird.

Eine solche Bescheinigung erhalten Sie zum Beispiel von der an den Unfallort hinzugerufenen Polizei oder vom Jagdpächter. Zur Sicherheit sollten Sie vor Ort Fotos von der Unfallstelle und den Schäden am eigenen Fahrzeug fertigen. Sichern Sie ggf. Fell bzw. Haare vom Fahrzeug und notieren Sie sich die Daten von möglichen Zeugen.

Achtung! Die Teilkasko kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch eine Kollision mit Haarwild entstanden sind. Nach dem Bundesjagdgesetz sind unter Haarwild typischerweise Rehe, Füchse oder Wildschweine zu verstehen, nicht aber Waschbären oder Wölfe.

Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre Versicherung Zusatz-Bausteine anbietet, welche auch nicht dem Bundesjagdgesetz unterfallende Tiere umfasst.

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie auf uns zu!

verkehrsrecht@steuer-rechts-kanzlei.de

www.verkehrsrecht-bayreuth.de

Gravenreutherstraße 2 • 95445 Bayreuth • 0921/7894460


Von Jessica Mohr
jm
north