„Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad.“ Dieser Satz stammt von Adam Opel und ist deutlich über 100 Jahre alt. Und spätestens mit der Erfindung des E-Bikes/Pedelecs ist für jeden etwas dabei, auch wenn man nicht der geübte und sportliche Radfahrer ist. Schließlich verhilft der Elektromotor, auf angenehme Art und Weise zügig voranzukommen. Wo liegt der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike? Jeder spricht von E-Bikes, wenn es um die schicken Fahrräder geht, die das Treten bergauf erleichtern und den Radler mittels Motorunterstützung entspannt von A nach B bringen. Genau solche Fahrräder, die beim Treten in die Pedale mit einem Elektromotor unterstützen, sind korrekterweise als „Pedelecs“ zu bezeichnen. Diese Abkürzung steht für Pedal Electric Cycle. Hierbei wird mittels eines elektrischen Motors bis maximal 250 Watt Leistung das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Wer schneller fährt, muss ohne Hilfe in die Pedale treten. Das klassische Pedelec stellt derzeit mit tatsächlich fast 99 % aller verkauften „E-Bikes“ die meistverkaufte Fahrrad-Kategorie dar. Das eigentliche E-Bike hingegen hat eine höhere Motorleistung und Geschwindigkeit und ist versicherungspflichtig. Dieses Fahrrad unterliegt der sog. Pflichtversicherung im Bereich der Haftpflichtversicherung, ohne die es im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden darf. Ähnlich wie man es vom Mofa oder Roller her kennt, wird ein Versicherungskennzeichen benötigt. Das Pedelec hingegen unterliegt keiner Pflichtversicherung im Haftpflichtbereich. Es ist aber ratsam, die Privathaftpflichtversicherung auf einen entsprechenden Einschluss hin zu prüfen. Schließlich kann es auch hier zu einer Kollision mit einem Fußgänger oder Fahrzeug kommen, die sehr teuer enden kann. Im Extrembeispiel fuhr ein Radfahrer mit seinem Pedelec zu schnell aus einer Gartenkolonie auf einen Geh- und Radweg und kollidierte dabei mit einem anderen Radfahrer. Der Geschädigte zog sich beim Sturz eine Fraktur am Halswirbelknochen zu und war querschnittsgelähmt. Bei diesem Unfall betrug der Gesamtschaden mit Kranken- und Pflegekosten sowie Einkommensausfall bis dato insgesamt über 8 Mio. Euro. Wie kann ich mein Fahrrad gegen Diebstahl versichern? Der Diebstahlschaden von Fahrrädern bzw. Pedelecs hat in den letzten Jahren rapide zugenommen und einen neuen Höhepunkt erreicht. Dies liegt vor allem daran, dass der gute alte „Drahtesel“ mittlerweile durchaus als Statussymbol gilt und verstärkt hochpreisige Fahrräder gefahren werden. Es empfiehlt sich also, zu einem guten Fahrradschloss auch in einen hochwertigen Versicherungsschutz zu investieren. Über die Hausratversicherung lässt sich das Diebstahlrisiko leicht absichern – moderne Tarife beinhalten bereits beitragsfrei eine Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl in bestimmter Höhe. Reicht diese nicht aus, sollte hier dringend angepasst werden. Der „einfache Fahrraddiebstahl“, wie die Klausel im Fachjargon heißt, ist versichert, wenn das mit einem Schloss gesicherte Fahrrad gestohlen und der Vorfall bei der Polizei angezeigt wird. Manche Versicherer schreiben vor, dass das Fahrrad mittels Schloss mit einem festen Gegenstand gesichert werden muss. Das kann beispielsweise eine Laterne, Fahrradständer oder ein anderes Fahrrad sein. Ziel soll sein, dass das Bike nicht einfach weggetragen werden kann, um dann in Ruhe das Schloss zu knacken. Gerade ältere Hausratverträge sollten geprüft werden, da hier oftmals noch bestimmte Einschränkungen für den Versicherungsschutz vorliegen. Als Beispiel sei die sog. Nachtzeitklausel genannt, bei der das Fahrrad von 22 – 6 Uhr nur dann versichert ist, sofern es sich „im Gebrauch“ befindet. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung des Versicherungsschutzes ist also sinnvoll. Gerade in den letzten Jahren hat sich bei der Produktgestaltung der Versicherer hier viel Positives im Sinne des Versicherten getan! Was ist, wenn ich mit meinem Fahrrad/Pedelec stürze und dieses beschädigt wird? Bei einem selbst verschuldeten Sturz zahlt die „übliche“ Hausratversicherung normalerweise nicht, da ein Sturz mit einem Fahrrad keine versicherte Gefahr oder Klausel im Rahmen einer Hausratversicherung ist. Hier bedarf es einer speziellen Fahrradversicherung. Diese deckt dann nicht nur derartige Schäden ab, sondern geht noch deutlich weiter. Schäden durch Vandalismus, Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, und vieles mehr sind versicherbar. Drei Schadensbeispiele aus der Praxis. Sie fahren mit Ihrem neuen Pedelec (Mountainbike) durch den Wald. Dabei verfängt sich ein dicker Stock und beschädigt neben der Felge auch die Gangschaltung und Steuerungseinheit. Sie sind im Biergarten. Als Sie zu später Stunde zu Ihrem Fahrrad gehen, bemerken Sie, dass ein Fremder sich an Ihrem Fahrrad ausgetobt hat und neben zerstochenen Reifen, verbogenen Felgen und einer kaputten Gangschaltung auch den Sitz geklaut hat. Sie sind im Urlaub aktiv und haben auf dem Dachgepäckträger Ihres Autos drei Fahrräder/Pedelecs befestigt. Bei der Einfahrt in die Tiefgarage des Hotels haben Sie die Räder auf dem Dach vergessen. Alle Fahrräder werden vom Fahrzeug gerissen und schwer beschädigt. Was kostet guter Versicherungsschutz? Spezielle Fahrradversicherungen sind mittlerweile erschwinglich geworden. So kann man beispielsweise ein 3.500 Euro teures Pedelec für bereits 59,56 Euro jährlich Vollkasko versichern, wenn das Diebstahlrisiko über die Hausratversicherung abgedeckt wird. Doch nicht nur für Privathaushalte ist das eine überlegenswerte Abdeckung. Auch Firmen, die Fahrräder/Pedelecs im Rahmen des sog. Mitarbeiterleasings überlassen oder Lasten- und Lieferräder einsetzen, können von den Vorteilen einer speziellen Fahrradversicherung profitieren. Was sollte noch beachtet werden? Nun wurde viel um die Absicherung der Sachschäden und von Schäden an Dritten (also Fremden) geschrieben. Dabei sollte aber niemals die eigene Absicherung in Form der Arbeitskraft- und Unfallabsicherung vernachlässigt werden. Denn nach einem Unfall wäre es fatal, wenn nur das Fahrrad abgesichert ist, aber Ihr Personenschaden nicht bedarfsgerecht berücksichtigt wäre?!