Zwischenzeitlich viele Jahre der sog. „Niedrigzinsphase“ motiviert viele Kapitalanleger, ihr Erspartes in Betongold zu investieren. Eine unverändert attraktive Geldanlage bei ebenso unverändert starker Nachfrage nach Wohnraum. Eine Win-Win-Situation also für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Wichtig ist eine professionelle Absicherung des ja nicht unwesentlichen finanziellen Engagements, bei der an wirklich alle Eventualitäten gedacht wird. In der Regel wird die Verwaltung der Wohnungseinheiten in einer sog. Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Hausverwalter übernommen. Einige u.E. zu beachtende Punkte wollen wir Ihnen gerne etwas näher darstellen: 1. Wohngebäudeversicherung: Das absolute Must-Have für die Absicherung stellt nach wie vor eine vernünftige Wohngebäudeversicherung dar. Hier gibt es jedoch nicht unwesentliche qualitative Unterschiede und speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es Sonderkonzepte, die viele wichtige Erweiterungen für diese Zielgruppe enthalten. Hier ein paar Beispiele: 1.1. Im Optimalfall kalkuliert der Versicherer den Beitrag nach Anzahl der Wohn- und Geschäftseinheiten. Das erleichtert allen beteiligten Parteien die Risikoerfassung und die Kalkulation. Dadurch ist auch eine sog. Unterversicherung, die im Zweifelsfall sehr viel Geld kosten kann, so gut wie ausgeschlossen… schließlich lässt sich die Anzahl der Einheiten im Zweifelsfall schnell und eindeutig ermitteln. Es muss also nicht mit Quadratmeterflächen oder einer Berechnung nach sog. Wert 1914 hantiert werden. 1.2. Nicht jeder Mieter besitzt eine Hausratversicherung. Sollte es zu einem größeren Schadensfall (bspw. Brandschaden) kommen und der zerstörte Hausrat des Mieters muss entsorgt werden, sind diese Kosten bei einer fehlenden Hausratversicherung des Mieters vom Vermieter zu tragen. Diesen Umstand kann die Eigentümergemeinschaft entsprechend versichern. 1.3. Empfehlenswert ist die Mitversicherung der sog. unbenannten Gefahren. Diese in Deutschland noch nicht allzu verbreitete Denkweise der Absicherung ist nicht nur auf die bekannten versicherten Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm und Hagel sowie erweiterte Elementargefahren beschränkt. Definiert wird die unbenannte Gefahrenabdeckung oft wie folgt: Alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt und nicht explizit ausgeschlossen sind, gelten als versichert. Durch diese Formulierung lassen sich viele Schadensfälle, die bei einer „normalen Wohngebäudeversicherung“ ins Leere laufen würden, absichern. Nachstehend ein paar Schadensbeispiele: Und viele mehr! Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind im Rahmen Mietnebenkosten umlagefähig. Der Mehrbeitrag für den Einschluss der o.g. unbenannten Gefahren beträgt übrigens nach unserem exklusiven Deckungskonzept für Eigentümergemeinschaften ganze EUR 10,50 brutto pro Jahr und Wohneinheit. 2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Eine Versicherung, die jede Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt. Und das nicht nur für die Regulierung oder Abwehr von Ansprüchen aus der sog. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht! Moderne Premiumtarife bieten auch hier deutlich mehr. So ist beispielsweise die Betreiberhaftpflicht für eine Photovoltaikanlage mit abgedeckt oder auch die sog. Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltanks. Aber auch speziellere Sachverhalte wie eine sog. Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden. Eine derartig qualitativ hohe Absicherung gibt es bereits für unter 5 Euro brutto im Jahr pro Wohnung. 3. Mietnomadenversicherung: Diese Versicherung ist bei den Vermietern noch relativ unbekannt. Ist ein Mietnomade eingezogen, kann es schnell unangenehm und teuer werden. Nicht selten sind Wohnungen komplett vermüllt und die Miete bleibt für Monate aus. Bis der Mieter aus der eigenen Wohnung tatsächlich ausziehen muss, vergehen oft Monate. Den Ursprungszustand wiederherzustellen ist sehr kostenintensiv. Auch hier ein Prämienbeispiel: 84 Euro brutto im Jahr pro Wohneinheit. 4. Mietkautionsbürgschaft: Wer vermietet, wird in der Regel auch eine Mietkaution von in der Regel 2-3 Monatskaltmieten verlangen. Eine wirklich schlanke Möglichkeit der Abwicklung ist die Mietkautionsbürgschaft. Hierbei werden die Bonitätsdaten des Vermieters und des Mieters bereits bei der Beantragung geprüft und eine Bürgschaftszusage des Versicherers ausgestellt, die direkt dem Vermieter zugeht. Der Vorteil liegt auf der Hand: Kein unnötiges Aufbewahren von Sparbüchern und die Bonitätsprüfung wird direkt vom Versicherer übernommen. Zudem schont diese Variante die Liquidität des Mieters. 5. Vermieter-Rechtsschutz: Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind schnell gegeben, wenn bspw. eine Mietminderung wegen eines vermeintlichen Mangels an der Wohnung im Raum steht oder die Nebenkostenabrechnung angezweifelt wird. Oftmals wird diese Absicherung aufgrund der vermeintlich hohen Prämien vernachlässigt. Über den vfm-Rahmenvertrag versichern Sie das Vermieter-Risiko für 99,00 EUR brutto im Jahr pro Wohnung – der sog. Bruttojahresmietwert ist hier NICHT relevant. Wenn Sie eine Eigentumswohnung Ihr Eigen nennen, empfehlen wir einen Klick auf den den vfm-Quickcheck: https://goto.vfm.de/quickcheck