Veröffentlicht am 05.12.2020 14:00

Nachrichten Bayreuth: Die Standorte der Impfzentren sind festgelegt

Nachrichten Bayreuth: Die Standorte der Impfzentren sind festgelegt (Foto: inBayreuth.de)
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Nachrichten Bayreuth: Die Standorte der Impfzentren sind festgelegt (Foto: inBayreuth.de)
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BAYREUTH. Für die Bevölkerung in Stadt und Landkreis Bayreuth wird es zwei Impfzentren geben, die in der Turnhalle II der Johannes-Kepler-Realschule Bayreuth sowie im sogenannten Ärztehaus an der Sana Klinik in Pegnitz untergebracht sein werden.

Parallel hierzu ertüchtigt die Stadt Bayreuth die Sporthallen am Stadtbad, um gegebenenfalls für einen stark ansteigenden Impfbedarf gerüstet zu sein. Die nötigen Umbaumaßnahmen haben an allen drei Orten bereits begonnen und können zeitnah abgeschlossen werden. Dies gaben Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und Landrat Florian Wiedemann bei einem Pressegespräch bekannt.

Die Impfzentren sollen ab dem 15. Dezember betriebsbereit sein. Nachdem die Stadt Bayreuth die Federführung beim Betrieb des Testzentrums innehat, wird der Landkreis Bayreuth den Betrieb der Impfzentren in enger Abstimmung mit der Stadt Bayreuth planen und durchführen.

Die Errichtung der Impfzentren unterliegt einem äußerst dynamischen Prozess, der durch sich wandelnde Vorgaben sowie durch sich in der fortschreitenden Planung ergebende Herausforderungen bestimmt ist. Aktuell kann daher noch nicht zu allen relevanten Aspekten gesicherte Auskunft erteilt werden.

Es ist geplant, in der Impfstation an der Johannes-Kepler-Realschule zwei Impfstraßen zu betreiben, die im Zwei-Schicht-Betrieb in je vierstündigen Slots betrieben werden sollen. An der Sana-Klinik Pegnitz soll ein vierstündiger Slot vorgehalten werden. Über die genauen Modalitäten (z. B. explizite Öffnungszeiten, genaue Abfolgen im Impfzentrum) kann aufgrund noch ausstehender Planungsfaktoren noch keine Auskunft gegeben werden. Die Errichtung und der Betrieb der Impfzentren stellen gerade auch in personeller Hinsicht eine große Herausforderung für die Kreisverwaltungsbehörden dar. Der langfristige Betrieb der Impfzentren kann nicht vollumfänglich und dauerhaft aus dem Stammpersonal des Landratsamtes gestemmt werden. Die ausführenden Aufgaben in den Impfzentren müssen daher vorwiegend mit externem Personal abgedeckt werden.


Von Jessica Mohr
jm
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