Veröffentlicht am 08.09.2020 17:09
Veröffentlicht am 08.09.2020 17:09

Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag

Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag (Foto: red)
Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag (Foto: red)
Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag (Foto: red)
Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag (Foto: red)
Nachrichten Bayern: Weiterhin Maskenpflicht im Landtag (Foto: red)

MÜNCHEN. Im Bayerischen Landtag gilt bis Ende des Jahres weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Eine Verlängerung der entsprechenden Anordnung hat das Präsidium heute beschlossen. Trotz steigender Corona-Infektionszahlen kann das Parlament damit wieder in voller Besetzung tagen.

Der Bayerische Landtag war Vorreiter: Schon seit Mitte Juni besteht im Maximilianeum Maskenpflicht, andere Landtage und der Bundestag folgten im Laufe des Sommers mit Regelungen oder Empfehlungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Nun wird die entsprechende Anordnung für das Maximilianeum vorerst bis 31. Dezember 2020 verlängert.

Der Beschluss des Präsidiums war nötig, weil die ursprüngliche Regelung nur bis Ende September galt. Schließlich sollte bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit unbedingt gewahrt bleiben.

Gerade angesichts aktuell steigender Infektionszahlen kommt dieser Maßnahme eine besondere Bedeutung zu, betont Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Mit einer einfachen OP-Maske ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, deutlich geringer. Das zeigen auch aktuelle Studien. Wir wollen daher alles uns Mögliche tun, damit der Landtag weiter seiner wichtigen Aufgabe nachgehen kann – und Quarantäne unter allen Umständen vermeiden.“

Nicht zuletzt durch diese Anordnung können nun ab dem 8. Oktober wieder alle Abgeordneten an der Plenarsitzung teilnehmen. Im Plenarsaal werden bis dahin zusätzlich als Schutz durchsichtige Trennscheiben an den Tischen angebracht sowie Mikrofon-Sprechstellen an den Plätzen eingebaut, um Umhergehen zu vermeiden und Wortbeiträge zu ermöglichen.

Zudem werden namentliche Abstimmungen künftig über ein elektronisches System ermöglicht.

Die Ausschüsse tagen bereits wieder in verschiedenen Sitzungssälen in voller Stärke.


Von Jessica Mohr
jm
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