Veröffentlicht am 26.06.2023 12:01
Veröffentlicht am 26.06.2023 12:01

MdB Dr. Silke Launert zum Thema Fachkräfteeinwanderung

Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth (Foto: red)
Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth (Foto: red)
Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth (Foto: red)
Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth (Foto: red)
Silke Launert, Bundestagsabgeordnete aus Bayreuth (Foto: red)

BERLIN / BAYREUTH.

Zu dem von der Ampel eingebrachten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung äußert sich Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert wie folgt:

„Aufgrund des anhaltend hohen Arbeits- und Fachkräftemangels verstehe ich zwar die Intention der Ampelregierung. Sie schießt jedoch wie üblich über das Ziel hinaus. Zurzeit sind in Deutschland ca. 1,7 Millionen Stellen unbesetzt. Der Fachkräftemangel in Deutschland ist bereits seit mehreren Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Gleichzeitig empfangen 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Zum 1. März 2020 wurde deshalb bereits unter der Vorgängerregierung ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit zahlreichen Erleichterungen für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland geschaffen. Durch die parallel einsetzende Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen zeitweise Einreisebeschränkungen konnte es seine Wirkung allerdings nicht voll entfalten. Wie die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bestätigt, zählte Deutschland danach bereits zu den Ländern mit den liberalsten Regelungen für Erwerbsmigration. Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Anforderungen an die Qualifikation jedoch erheblich abgesenkt. Die bisher gut angenommene Westbalkanregelung, die für einen begrenzten Personenkreis ohne Qualifikationsnachweis gilt, hat sich als Sonderregelung bewährt. Sie sollte daher ausgeweitet und auf weitere EU-Beitrittskandidaten erstreckt werden. Eine Ausweitung auf alle Länder der Welt, wie es die Ampelregierung nun vorsieht, schießt jedoch über das Ziel hinaus. Gleiches gilt für den neu vorgesehenen „Zweckwechsel“, wonach ein mit einem Touristenvisum eingereister Ausländer einen Ausländertitel nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten kann. Kritisch zu sehen ist ferner, dass die einwandernden „Fachkräfte“ ihre Eltern und Schwiegereltern nachziehen können. Insoweit besteht mittelfristig die Gefahr, dass die sozialen Sicherungssysteme zusätzlich belastet werden. Insgesamt besteht der Eindruck, dass durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglichst viele Menschen aufgenommen werden sollen, um irgendwie den Arbeitskräftemangel zu beseitigen. Insbesondere fehlen jegliche Bemühungen, die aktuell bestehenden Bürgergeldempfänger stärker zur Schließung des Arbeitskräftemangels zu motivieren und heranzuziehen. Vor dem Hintergrund des bereits jetzt bestehenden angespannten Wohnungsmarktes muss der Zuzug von Fachkräften jedoch gezielter geregelt werden. Zudem gilt es, die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Fachkräfte zu lange bei den deutschen Botschaften auf ihr Visum oder die Anerkennung ihrer fachlichen Ausbildung warten. Daher schlagen wir als CDU/CSU Fraktion die Einrichtung einer neuen Bundesagentur für Einwanderung ein, welche die Aufgaben von Visastelle und Ausländerbehörde bündelt, sowie vollkommen digitalisiert arbeitet. Nur dadurch können Verfahren massiv beschleunigt und eine Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften garantiert werden.“


Von Jessica Mohr
jm
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