BAYREUTH.
Neben dem geselligen Beisammensein mit Kartenspielen geht es an Stammtischen oft um politische und philosophische Diskussionen. Auch die Runde von Erwin Koppold schätzt diesen Ort der freien Rede.
Vor einigen Wochen wurde darüber diskutiert, dass oftmals Klischee-Bilder, die potenzielle Bewerber wahrnehmen, Berufe unattraktiv erscheinen lassen und so, bestimmte Arbeitsplätze nicht besetzt werden können. Während dieser emotionalen Diskussion, fasste Erwin Koppold spontan den Entschluss, vier Wochen lang Zeitungen zuzustellen. Er bewarb sich beim Zustellservice Oberfranken, der für die Verteilung, unter anderem, der Bayreuther Sonntagszeitung zuständig ist.
Erwin Koppold lebt seit vielen Jahren in Bayreuth und war in verschiedenen Unternehmen in der Region als leitender Mitarbeiter in verantwortlichen Positionen beschäftigt. Anfang Februar wurde er vorübergehend Minijobber und übernahm ein Verteilgebiet rund um die Neckarstraße – dort war er für die Zustellung der Sonntagszeitung verantwortlich. „Es war eine besondere Erfahrung“, erzählt Erwin Koppold, „ich war wöchentlich gute zwei Stunden auf Tour und es kam zu sehr positiven Kontakten mit den Menschen.“
Er sei im Februar unterwegs gewesen, das setze eine gewisse Wetterunempfindlichkeit voraus, so sein Fazit. Auch gut zu Fuß sollte man sein, denn gerade am Tourbeginn wiege die Papierlast schon schwer. Dennoch, so Erwin Koppold, sei das Verteilen von Zeitungen keine unzumutbare Aufgabe, im Gegenteil. „Der Zusteller kann innerhalb eines Zeitkorridors selbst bestimmend agieren, bewegt sich an der frischen Luft und es ergeben sich sehr angenehme menschliche Begegnungen.“
Gleiche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte
Mit der Zustellung von Wochenblättern verdienen sich häufig Schüler, Studenten oder Rentner etwas hinzu. Besondere Voraussetzungen gibt es nicht. Einzig und allein Ortskenntnis und ein guter Orientierungssinn sollten vorhanden sein.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für Beschäftigungsverhältnisse als Zusteller ein gesetzlicher Mindestlohn, derzeit 9,82 Euro brutto pro Stunde.
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: ob auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Sie haben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall auch Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Erwin Koppold wird sein Monatsgehalt spenden.