Veröffentlicht am 26.07.2022 14:28
Veröffentlicht am 26.07.2022 14:28

Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest

Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen zum Sommernachtsfest (Foto: red)

BAYREUTH. Zum Sommernachtsfest am Samstag, 30. Juli, gelten im Umfeld der Eremitage besondere Verkehrsregelungen. So soll sichergestellt werden, dass die Rettungswege freigehalten und das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch Besucherinnen und Besucher des Festes reibungslos abgewickelt werden kann.

In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, Steinach- und Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot.

Die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.

Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park-and-Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis etwa 3 Uhr, neben einer großen Zahl von Parkplätzen, wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle für das Veranstaltungsgelände befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit den Linienbussen der Verkehrsbetriebe ebenfalls in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis etwa 3 Uhr kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.

Für Schwerbehinderte, Radfahrer und Motorräder besteht eine Parkmöglichkeit unmittelbar auf dem Parkplatz der Eremitage. Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die angeordneten Haltverbote konsequent geahndet werden. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und Rettungswege sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.

red


Von Jessica Mohr
jm
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