Veröffentlicht am 02.11.2021 10:41
Veröffentlicht am 02.11.2021 10:41

Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt

Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Verkehrsregelungen rund um den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)

BAYREUTH. Von Montag, 15. November, bis Donnerstag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparkett der traditionelle Bayreuther Christ­kindlesmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Montag, 8. November, um 10.30 Uhr, bis einschließlich 23. Dezember zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse ist frei. Radfahren im Marktgelände ist verboten.

Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Christkindlesmarkt ist der Lieferverkehr während der gesamten Marktdauer nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zur Maximilianstraße über das Mühltürlein ist vom Hohenzollernring beziehungsweise der Hindenburgstraße kommend gesperrt und nur für Anlieger mit entsprechendem Sonderausweis der Stadt Bayreuth zugelassen. Ansonsten muss der Lieferverkehr grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 21 bis 10 Uhr über die Kanzleistraße, Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt jedoch ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durch­fahrt Richtung Mühltürlein ist verboten.

Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksicht­nahme gebeten, so dass Fahrgassen frei bleiben und Wendemöglichkeit nicht zugeparkt werden.

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, untersagt ist. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gleiches gilt für das Befahren des gemeinsamen Rad- und Fußwegs, durch das Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden.

Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tief­garagen und Parkhäusern stehen ausreichend Park­plätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher zum Beispiel auf das Parkhaus „Oberfrankenhalle“ an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße ausweichen.


Von Jessica Mohr
jm
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