Veröffentlicht am 28.06.2022 08:08
Veröffentlicht am 28.06.2022 08:08

Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine

Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Umtauschfrist alter Papierführerscheine (Foto: red)

BAYREUTH.

Die deutschen Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit und müssen in Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Tausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Der Stufenplan soll einen Massen-Ansturm bei den Behörden verhindern und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hat die Frist für den Umtausch alter Führerscheine wegen der Corona-Pandemie verlängert. Führerscheininhaber aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 hätten ursprünglich nur noch bis Mittwoch, 19. Januar 2022, Zeit gehabt, ihr Papierdokument gegen eine Plastikkarte austauschen zu lassen. Diese Frist wurde um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bayreuth appelliert an alle Bürger und Bürgerinnen, wenn noch nicht geschehen, den Umtausch baldmöglichst vorzunehmen und nicht bis kurz vor dem Stichtag zu warten, da dann nicht mehr gewährleistet werden kann, dass rechtzeitig ein neuer Kartenführerschein vorliegt. Gerade wenn man einen Auslandsurlaub plant, müssen die Jahrgänge von 1953 bis 1958 einen neuen befristeten Kartenführerschein bei Kontrollen vorweisen können um Probleme und Bußgelder im Ausland zu vermeiden.

Wer vor dem Jahr 1953 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss jetzt noch nicht tauschen, sondern hat Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Auch die nächsten Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 werden dringend gebeten, den Umtausch ihres Papierführerscheins, wofür die Frist am 19. Januar 2023 abläuft, rechtzeitig vorzunehmen. Eine erneute Fristverlängerung wird es nicht mehr geben. Ein Zuwarten bis zum Fristende gewährleistet aufgrund der zu bewältigenden Menge nicht mehr die fristgerechte Ausstellung eines Kartenführerscheines.

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0921 728510 möglich. Damit werden auch lange Wartezeiten vermieden.

Zum Umtausch mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und der aktuelle Führerschein. Wurde der alte rosa oder graue Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt, dann wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, benötigt. Diese lässt sich bei der Ausstellungsbehörde per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann zugeschickt.

Für den Umtausch in einen Kartenführerschein muss eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro erhoben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag über die Homepage ( https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/online-dienste-und-formulare/ ) des Landkreises Bayreuth online zu beantragen. Es ist aber dann dringend erforderlich, dass der ausgedruckte Antrag zusammen mit dem Unterschriftenblatt mit Original-Foto und dem Originalführerschein an das Landratsamt Bayreuth übersandt wird, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Der Führerschein wird Ihnen dann wieder zeitnah mit einer Rechnung zurückgesandt. Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Auf Wunsch kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 4,90 Euro direkt nach Hause geschickt werden. Somit ist ein kontaktloser Umtausch ohne Vorsprache im Amt möglich.


Von Jessica Mohr
jm
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