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Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 08.11.2021 11:27
Veröffentlicht am 08.11.2021 11:27

Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten

Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Schuleingangsuntersuchungen starten (Foto: red)

BAYREUTH. Kaum hat das neue Schuljahr begonnen und Fahrt aufgenommen, stellen Grundschulen sich bereits auf die Einschulung des neuen Jahrgangs im Schuljahr 2022/23 ein. Bereits in den Herbstferien begannen die Schuleingangsuntersuchungen im Landratsamt Bayreuth. Die Eltern der künftigen Erstklässler wurden bereits nach den Sommerferien durch die Kindergärten und sonstigen Tagesstätten informiert. Damit kein Kind vergessen wird, lädt der Schulärztliche Dienst des Landratsamtes nun auch auf dem Weg über die Medien zur Anmeldung ein, denn nicht alle betroffenen Kinder besuchen einen Kindergarten im Landkreis oder in der Stadt Bayreuth. Manche sind erst vor kurzem hierher gezogen, manche besuchen vielleicht Einrichtungen in den Nachbarlandkreisen. Daher bittet das Landratsamt Bayreuth nun alle Eltern, die dies noch nicht getan haben, über folgenden Link einen für sie passenden Termin für die Einschulungsuntersuchung zu buchen:

https://www.landkreis-bayreuth.de/schuluntersuchung/

Zur Schuleingangsuntersuchung müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis zum 30.09.2022 das sechste Lebensjahr vollenden und im Landkreis oder in der Stadt Bayreuth wohnen. Es können auch alle Kinder untersucht werden, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden oder den Einschulungskorridor genutzt haben. Für diejenigen von ihnen, deren Eltern im letzten Jahr noch keinerlei Kontakt mit dem Schulärztlichen Dienst hatten, ist die Untersuchung in diesem Jahr verpflichtend. Eine schulärztliche Untersuchung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen nötig; diese werden mit den Eltern bei der allgemeinen Schuleingangsuntersuchung geklärt.


Von Jessica Mohr

jm

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