BAYREUTH. Der Kulturpreis 2022 der Stadt Bayreuth geht an die Kulturwissenschaftlerin, Kulturpublizistin und Kulturpolitikerin Dr. Karla Fohrbeck. Wie Oberbürgermeister Thomas Ebersberger mitteilt, hat sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung hierfür ausgesprochen. Darüber hinaus hat das Gremium auch über die Vergabe des Kulturpreises für das Jahr 2023 entschieden. Im nächsten Jahr geht die Auszeichnung an den Verein Neuneinhalb. Der Verein, beziehungsweise seine Vorgängerorganisation Kültürklüb e.V., verantwortet seit 2013 das erfolgreiche Veranstaltungsformat „Sübkültür“.
Von 1990 bis 1996 war Dr. Fohrbeck Schul- und Kulturreferentin in Nürnberg. Seit 2007 begleitet sie kulturentwicklungspolitische Projektarbeit in ihrem Heimatraum Bayreuth/Kulmbach. Dr. Fohrbeck hat unter anderem über die Markgrafenkirchen in Bayreuth und Umgebung recherchiert, geschrieben und konzipiert. Zu Richard Wagner und Jean Paul hat sie jeweils einen Kulturstadtplan entwickelt und war maßgeblich an der Konzeption und Realisierung des Jean-Paul-Wanderwegs beteiligt. „Dr. Fohrbeck hat sich zudem große Verdienste um die Beziehungen zur Israelitischen Kultusgemeinde in Bayreuth und um die Konzeption, Umsetzung und Finanzierung des jüdischen Gemeindezentrums erworben“, so Oberbürgermeister Ebersberger.
Mit dem Verein Neuneinhalb steht auch der Kulturpreisträger des kommenden Jahres fest. Der Verein, der sich personell weitgehend mit der Vorgängerorganisation Kültürklüb e.V. deckt, bereichert unter anderem mit seinem Veranstaltungsformat „Sübkültür“ das Bayreuther Kulturleben und ist ein Versuchslabor für neue Angebote. Er ist ein wesentlicher Motor für die Nutzung und Entwicklung von leerstehenden Immobilien im Bayreuther Gassenviertel. „Das entstehende Kulturhaus 9 ½ im städtischen Anwesen in der Kämmereigasse wäre ohne Sübkültür nicht denkbar“, betont Oberbürgermeister Ebersberger.
Die Stadt Bayreuth verleiht den mit 2.500 Euro dotierten Kulturpreis seit 1976 für außergewöhnliche Leistungen auf den Gebieten der Musik, Literatur, Malerei und der Bildenden Kunst sowie der Wissenschaft. Vorschlagsberechtigt sind der Oberbürgermeister und die Fraktionen des Stadtrats. Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft der Stadtrat.