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Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 11.06.2021 08:30
Veröffentlicht am 11.06.2021 08:30

Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen

Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Illegale Abfallsammlungen (Foto: red)

BAYREUTH.

Immer wieder werden im Landkreis Bayreuth Zettel mit dem Text „Achtung, wir sammeln kostenlos“ oder „Eine ungarische Familie sammelt …“ mit dem Hinweis, die genannten Gegenstände zur Abholung bereitzustellen, in die Briefkästen geworfen.

Wie erkennt man illegale Sammlungen?

Bei mit Handzetteln angekündigten Straßensammlungen, bei denen nur der Termin (und ggf. eine Mobilfunknummer) angegeben sind und weitere Angaben fehlen, handelt es sich meist um nicht angezeigte gewerbliche Sammlungen. Tatsächlich müssen solche Sammlungen aber laut Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der zuständigen Behörde vorab angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass die eingesammelten Gegenstände oder Materialien fachgerecht entsorgt werden. Ziel der illegalen Sammlungen ist, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Die weniger und nicht lohnenden Dinge werden daher in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder gar in der freien Landschaft entsorgt. Daher appellieren die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Bayreuth an die Bürgerinnen und Bürger, keine Abfälle und vor allem keine Elektroaltgeräte an unseriöse Sammler abzugeben, sondern diese ordnungsgemäß und umweltgerecht nach den Vorgaben des Landkreises zu entsorgen. Sollten Ihnen Straßensammlungen auffallen, bitten wir Sie, uns dies telefonisch unter der Nummer 0921 728401 oder per E-Mail an die Adresse abfall@lra-bt.bayern.de mitzuteilen.

Sammlung von Elektroaltgeräten

Die Sammlung von Elektroaltgeräten durch private Sammler ist generell unzulässig. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) sowie die Hersteller bzw. Vertreiber zur Erfassung dieser Geräte befugt. Diese werden über die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) zurückgenommen und fachgerecht recycelt.

Umweltgerechte Entsorgung

Der Landkreis bietet entsprechende Entsorgungseinrichtungen an, bei denen alle Abfallarten fachgerecht entsorgt werden können. Sperrmüll und sperrige Elektroaltgeräte können zudem kostenlos zur Abholung angemeldet werden.

Abgabestellen für Elektroaltgeräte:

- Gewerbemüllsortieranlage Bindlach, Im Letterer 2; Annahme: Freitag 11-17 Uhr

- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6, Annahme: Donnerstag 14-20 Uhr, jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr


Von Jessica Mohr

jm

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