Veröffentlicht am 29.05.2020 08:24
Veröffentlicht am 29.05.2020 08:24

Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich

Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich (Foto: red)
Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich (Foto: red)
Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich (Foto: red)
Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich (Foto: red)
Lokalnachrichten: Besuch im Klinikum wieder möglich (Foto: red)

BAYREUTH. Das Klinikum und die Klinik Hohe Warte öffnen ihre Türe für Besucher wieder. Eine vollständige Öffnung ist es allerdings auch diesmal nicht. „Wir kehren genau zu der Lockerung zurück, die wir bereits einmal praktiziert hatten“, sagt Prof. Dr. Thomas Rupprecht, Ärztlicher Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH. „Die sogenannte 1-1-1 Regel gilt ab Dienstag, 2. Juni 2020.“

1-1-1 heißt konkret: Ein Besucher pro Patient, einmal täglich, für eine Stunde. Im Klinikum dürfen sich nicht mehr als 60 Besucher, sogenannte feste Kontaktpersonen, gleichzeitig aufhalten. Für die Klinik Hohe Warte liegt die Obergrenze bei 30 festen Kontaktpersonen. Besucher / feste Kontaktpersonen müssen sich einem kurzen medizinischen Check unterziehen. Deshalb kann es zu Wartezeiten kommen. Besuche sind am Klinikum und an der Klinik Hohe Warte von 11 bis 17 Uhr möglich. Das gilt auch an Wochenenden und Feiertagen – nur innerhalb dieses Zeitraums werden Besucher eingelassen.

Auch das Procedere an den Haupteingängen der beiden Betriebsstätten lebt wieder auf: Kontaktpersonen, die ihren Angehörigen besuchen möchten, brauchen eine „Besuchsberechtigung Feste Kontaktperson“. Diese Karte wird bei der Eingangskontrolle ausgestellt, sie ist 14 Tage lang gültig. Bitte beachten: Pro Patient wird nur eine Besuchsberechtigung ausgestellt. Die Person, die als Besucher auf der Berechtigung steht, ist die einzige, die den Patienten innerhalb der darauffolgenden 14 Tage besuchen darf. Besuchsberechtigungen, die während der ersten Lockerung ausgestellt wurden, sind abgelaufen und daher nicht mehr gültig.

Die Besuchsberechtigung ist nicht übertragbar und nur in Kombination mit einem Ausweis des Besuchers gültig. Die Klinikum Bayreuth GmbH veröffentlicht während der Besuchszeiten auf ihrer

Internetseite

die Zahl der an den Betriebsstätten aktuell anwesenden Besucher. Dies soll ein Anhaltspunkt bei der Frage sein, ob die Zeit für einen Besuch gerade im Augenblick günstig ist.

INFO: Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, können nicht besucht werden.


Von Jessica Mohr
jm
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