Veröffentlicht am 16.01.2021 18:00
Veröffentlicht am 16.01.2021 18:00

Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“

Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“ (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“ (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“ (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“ (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: „Vorsicht, es piekst jetzt kurz!“ (Foto: red)

BAYREUTH.

Ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt, ist das Impfen. Nicht nur in der Corona-Pandemie, sondern auch allgemein ist es ein gern besprochenes Thema bei Eltern. Alle vorgenommenen Impfungen werden im Impfausweis festgehalten, welchen jedes Kind automatisch bei der ersten Vorsorgeuntersuchung vom Arzt ausgestellt bekommt. „Die in Deutschland empfohlenen Impfungen sind im Impfkalender der STIKO (Ständige Impfkommission) beim Robert-Koch-Institut festgelegt. Darin ist ersichtlich, wann welche Impfungen für wen erforderlich sind. Die Impfungen beginnen in der Regel im Alter von zwei Monaten, die wichtigsten Impfungen sind dann mit zirka eineinhalb Jahren abgeschlossen und werden im Impfausweis vermerkt. Die meisten Eltern lassen ihre Kinder gemäß den STIKO-Empfehlungen impfen. Wir gehen von etwa zehn Prozent impfkritischen Familien aus. Der Anteil komplett ungeimpfter Kinder liegt bei maximal ein Prozent“, erklärt Dr. med. Kristin Zwenzner, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Neudrossenfeld. „Vollständig geimpft heißt, dass man die für Deutschland für das Alter der Person empfohlenen Schutzimpfungen hat. Darüber hinaus gibt es noch Impfungen, die nur bestimmte Patientengruppen benötigen (zum Beispiel Pneumovax für Patienten mit Risikoerkrankungen) oder die sogenannten Reiseimpfungen (z.B. Japanische Enzephalitis für asiatische Reiseländer). Vor Auslandsreisen sollte man sich immer rechtzeitig informieren, ob man alle empfohlenen Impfungen hat und es für das jeweilige Reiseland noch zusätzliche Empfehlungen gibt“, ergänzt die Medizinerin. Auch Auffrischimpfungen, wie beispielsweise Tetanus, müssen auch im Erwachsenenalter regelmäßig nachgeimpft werden. Alle Informationen dazu findet man im Impfausweis.

Der Impfausweis ist ein internationales Dokument und gibt Aufschluss über den Impfschutz einer Person. „Alle vorgenommenen Impfungen, egal wie lange diese her sind, müssen in den Impfausweis eingetragen werden. Bei Nicht-Dokumentation gilt die Person als ungeimpft“, so Dr. med. Kristin Zwenzner. Sollte der Ausweis verloren gehen, kann ein neuer beim Arzt ausgestellt werden. Wenn die Impfungen nicht mehr nachvollziehbar sind, muss gegebenenfalls neu geimpft werden. „Der Impfpass sollte einmal im Jahr kontrolliert werden. Bei Kindern und Jugendlichen schaut in der Regel der Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen nach dem Impfstatus. Auch im Jugendalter werden Impfungen noch begonnen oder nachgeholt, z.B. gegen Meningokokken oder HPV“, erklärt die Fachärztin.

Viele Eltern stehen Impfungen skeptisch gegenüber: „Die Impfungen haben sich im Laufe der Entwicklung zunehmend verbessert. So war zum Beispiel die Pockenimpfung sehr erfolgreich, denn sie konnte die Pocken weltweit vollständig ausrotten, allerdings gab es auch teils sehr schwere Nebenwirkungen. Heute würde eine solche Impfung nicht mehr in das Zulassungsverfahren gelangen. Die heute im Impfkalender der STIKO genannten Impfungen sind statistisch sehr sicher. Dies ist auch meine eigene Erfahrung. In unserer seit 2003 bestehenden kinderärzt-lichen Sprechstunde ist es zu keinem Impfschaden gekommen“, erklärt Dr. med. Gerald Hofner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderkardiologie in Bayreuth.

„Eltern, die ihr Kind zunächst nicht impfen lassen wollen, werden von uns eingehend beraten. Es wird versucht, die Ängste bzw. Unklarheiten zu besprechen und zusammen mit den Eltern eine Abwägung zu treffen, zwischen den teils schwersten Folgen der entsprechenden Krankheiten und den statistisch doch sehr geringen Risiken der Impfungen. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nur für die Masernimpfung (seit 01. März 2020). Kinder, die diese Impfung nicht nachweisen können, dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergarten und Schule, nicht mehr betreut werden. Aktuell gilt allerdings noch eine Übergangsfrist. Ziel dieser Impfpflicht ist es, die Masern weltweit auszurotten, da sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten bei Menschen überhaupt gehören“, erklärt Dr. med. Kristin Zwenzner. „Zum Vergleich: ein Masernerkrankter steckt im Durchschnitt 15 Personen an, ein Covid-Erkrankter ‚nur zwei‘.“

Auch die Corona-Impfung wird im Impfausweis vermerkt. „Die aktuell in der EU zugelassenen, gegen Covid-19 gerichteten Impfungen beruhen auf der mRNA-Technik, das bedeutet, dass die Körperzellen selbst das im Virus vorhandene Spike-Protein produzieren, gegen das dann die Körperabwehr aufgebaut wird. Eine Wechselwirkung mit anderen Impfungen sind nicht bekannt. Sicherheitshalber sollte allerdings ein Zeitabstand eingehalten werden. Alle gegen Covid-19 gerichteten Impfungen, die bislang zugelassen sind, sind für Erwachsene (teils ab 16 Jahren). Eine Zulassung für Kinder ist derzeit noch nicht in Sicht“, so Dr. med. Gerald Hofner.

Die Impfbereitschaft im Allgemeinen ist bei vielen Deutschen wieder nach oben gegangen. Vor allem Schutzimpfungen werden vermehrt in Anspruch genommmen. Defizite bestehen beim Impfschutz von Kindern allerdings immer noch gegen Keuchhusten, Hepatitis B und den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Vor allem bei den Masernimpfungen liegen die Quoten noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.


Von Jessica Mohr
jm
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