Veröffentlicht am 15.03.2021 16:04
Veröffentlicht am 15.03.2021 16:04

Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet

Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet (Foto: red)

BAYREUTH.

Im Landkreis Kulmbach ist in einer Privathaltung in der Gemeinde Neudrossenfeld ein erster amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Noch am Donnerstag, 11. März, wurden alle noch lebenden vier Enten der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- beziehungsweise Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Das Beobachtungsgebiet im Stadtgebiet Bayreuth umfasst folgende Ortsteile:

  • Dörnhof
  • Oberpreuschwitz
  • Wiesen
  • Unterpreuschwitz
  • Oberobsang
  • Hermannshof
  • Wendelhöfen
  • Herzoghöhe
  • Schupfenschlag
  • St. Georgen
  • Riedelsgut
  • Walkmühle

Die Stadt Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link veröffentlicht www.bayreuth.de .

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Städtischen Veterinäramt, Adolf-Wächterstr. 37, 95447 Bayreuth, Telefon 0921-1504066, Email: veterinaeramt@stadt.bayreuth.de , zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( www.lgl.bayern.de ) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.


Von Jessica Mohr
jm
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