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Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 17.02.2021 10:04
Veröffentlicht am 17.02.2021 10:04

Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt?

Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? (Foto: red)
Lokalnachrichten Bayreuth: Fällen von Bäumen - Was ist erlaubt? (Foto: red)

BAYREUTH. Der Frühling naht und mit ihm der Beginn der diesjährigen Gartensaison. Vor diesem Hintergrund macht das Amt für Umweltschutz auf die Regelungen der städtischen Baumschutzverordnung aufmerksam. Mit ihr soll der Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet geschützt werden.

Geschützt sind einstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Laubbäume, wenn einer der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden. Bei Nadelbäumen gilt die Baumschutzverordnung nur für Eiben und Gingkos. Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen) fallen nicht unter die Verordnung.

Unabhängig hiervon ist das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, und von Hecken, lebenden Zäunen oder Gebüsch auch im Garten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für einen Rückschnitt bis auf bodennahe Höhe (sogenanntes „Auf den Stock setzen“). Nur in begründeten Einzelfällen können hier Befreiungen erteilt werden.

Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht hierfür grundsätzlich eine Befreiung der Stadt Bayreuth. Sie muss schriftlich beantragt werden. Den vollständigen Text der Baumschutzverordnung und die Antragsformulare sind beim Amt für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, erhältlich. Sie stehen außerdem auf der

städtischen Homepage

zum Download zur Verfügung.

Das Umweltamt weist ferner darauf hin, dass die Entscheidung über einen Fällantrag aufgrund der einzuholenden fachlichen Stellungnahmen geraume Zeit in Anspruch nimmt. Anträge sollten daher rechtzeitig vor der beabsichtigten Fällung gestellt werden.

Für weitere Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 411 oder 414, Telefon 0921 25-1368, 25-1388 oder 25-1175, zur Verfügung.


Von Jessica Mohr

jm

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