Veröffentlicht am 13.01.2021 12:46
Veröffentlicht am 13.01.2021 12:46

Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes

Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten Bayreuth: Ausweitung des Kinderkrankengeldes (Foto: Tobias Koch)

BERLIN.

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für die Erweiterung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:

„Berufstätige Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern sehen sich aufgrund der aktuellen Situation mit immensen Herausforderungen konfrontiert. Zum einen müssen sie die von ihnen geforderte Arbeitsleistung erbringen, zum anderen ihre Kinder von zu Hause aus betreuen. Mit der Erweiterung des Kinderkrankengeldes wollen wir für diese Familien eine spürbare Entlastung schaffen. So soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für gesetzlich Krankenversicherte auch in den Fällen bestehen, in welchen eine Kinderbetreuung von zu Hause aus erforderlich ist, weil die Schule, die Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist. Der Anspruch soll zudem um 10 Tage pro Elternteil und Kind auf 20 Tage sowie bei Alleinerziehenden um 20 Tage auf insgesamt maximal 40 Tage ausgeweitet werden und unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Wichtig ist, dass die betroffenen Eltern ihren Anspruch unbürokratisch geltend machen können. Um dies zu gewährleisten, sollen sie eine Bescheinigung vonseiten der Kindertageseinrichtungen zur Vorlage an ihre Krankenkasse ausgestellt bekommen können.“


Von Jessica Mohr
jm
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