Veröffentlicht am 25.03.2022 13:10
Veröffentlicht am 25.03.2022 13:10

Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (Foto: red)
Lokalnachrichten in Bayreuth: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (Foto: red)

BAYREUTH.

Das Landratsamt Bayreuth stellt auf der Homepage des Landkreises umfassende Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und deren Unterstützer sowie alle, die Unterkünfte zur Verfügung stellen möchten, bereit. Die Informationen, teilweise auch in ukrainischer Sprache, gibt es im Internet unter diesem Link: www.landkreis-bayreuth.de

Wer im Landkreis Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sein Unterkunftsangebot über ein Online-Formular auf der Internetseite des Landkreises melden; auch die notwendigen Formulare zur Mietbescheinigung und Abtretungserklärung sind dort bereitgestellt sowie Hinweise zum Brandschutz in ukrainischer und russischer Sprache.

Alle Geflüchteten werden gebeten, sofern sie noch nicht in der ANKER-Einrichtung registriert wurden, sich im Landratsamt Bayreuth registrieren zu lassen. Die Registrierung im Landratsamt Bayreuth kann ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen und ist nur für Personen, die sich im Landkreis Bayreuth aufhalten, möglich. Die Telefonhotline zur Terminvergabe für die Registrierung ist unter der Telefonnummer 0921 728-700 montags bis freitags von 8 bis 13:30 Uhr erreichbar. Die betroffenen Personen werden gebeten, zur Registrierung alle vorhandenen Ausweisdokumente – Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc. – mitzubringen.

Die Anmeldung zur Registrierung ist die Voraussetzung für den Bezug sozialer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach Vergabe des Registrierungstermins können vor Ort über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden haben, bei entsprechendem Hilfebedarf Anträge auf Sozialleistungen nach dem AsylbLG gestellt werden. Wichtig ist, auf diesen Anträgen den Registrierungstermin zu vermerken.

Geflüchtete haben auch einen Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung.

Angehörige und Betreuer werden gebeten, die ukrainischen Flüchtlinge bei der Terminvergabe bzw. Vorsprache bei den Behörden zu unterstützen.

Lokale Informationen für Geflüchtete sowie unterstützende Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bayreuth bietet die App Integreat , die es auch auf Russisch gibt.

Auf der Landkreis-Homepage wird auch auf den Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie verwiesen: Informationen zu Hygienemaßnahmen, zur Corona-Impfung, zu Corona-Tests sowie Quarantäne und Isolation bei COVID-19-Erkrankung bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch in ukrainischer Sprache.


Von Jessica Mohr
jm
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