Klinikum Bayreuth GmbH: Es gilt erneut grundsätzliches Besuchsverbot

Eingangsbereich Klinikum Bayreuth Foto Gabi Munzert (Foto: Munzert)
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BAYREUTH.

Corona ist nicht vorbei – die Klinikum Bayreuth GmbH steht angesichts der Entwicklung der vergangenen Tage vor der Aufgabe, Regelungen wieder zu verschärfen. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb ist zudem bis nach den Pfingstferien nicht möglich.

„Wir waren in den vergangenen Wochen als Haus der maximalen Versorgungsstufe stark gefordert, um die medizinische Versorgung in der Region aufrecht zu erhalten“, sagt der Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, Dr. Thomas Jendges. Dies beziehe sich keineswegs nur auf Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen Verdacht auf eine Infektion besteht. Auch zahlreiche Fälle, die keinen Corona-Bezug haben, wurden behandelt, weil es medizinisch notwendig war. „Wir wissen, dass sich in diesen Tagen viele Menschen eine Rückkehr zur Normalität wünschen“, sagt Jendges. „Aber wir müssen die Priorität auf die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.“ Deshalb wird es zumindest bis nach den Pfingstferien an der Klinikum Bayreuth GmbH keine Ausweitung der geplanten Behandlungen, Eingriffe und Operationen geben.

Auf Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes nimmt die Klinikum Bayreuth GmbH ab Dienstag, 19. Mai 2020, auch die Besuchsregelung für Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten wieder zurück. „Leider haben wir nach der Lockerung der Besucherregelung auch schlechte Erfahrungen machen und eine ganze Reihe von unschönen Diskussionen führen müssen“, erklärt Klinikum-Geschäftsführer Jendges. Damit gilt erneut das grundsätzliche Besuchsverbot, den bisher registrierten Kontaktpersonen kann kein Zugang mehr gewährt werden. Von dem grundsätzlichen Besuchsverbot sind ausgenommen:

  • Angehörige schwerstkranken und sterbender Patienten
  • Eltern/gesetzliche Vertreter von Kindern
  • Väter während der Geburt im Kreißsaal

Von Jessica Mohr
jm
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