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Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 20.12.2019 13:28
Veröffentlicht am 20.12.2019 13:28

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser (Foto: red)
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser (Foto: red)
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser (Foto: red)
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser (Foto: red)
Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser (Foto: red)

BAYREUTH.

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.

Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise die Kaiserburg in Nürnberg, den Bamberger Domplatz oder den Residenzplatz in Würzburg. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, z.B. die Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr gesperrt). Der Würzburger Residenzplatz ist ab 22 Uhr gesperrt und steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung.

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den Silvesterregelungen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.schloesser.bayern.de/deutsch/aktuell/aktuell/silvester.htm .

Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Alle Schlösser, Burgen und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind am Heiligabend und am 1. Weihnachtsfeiertag (24. und 25.12.) sowie am letzten und am ersten Tag des Jahres (31.12. und 1.1.) geschlossen.

An den übrigen Tagen sind unsere Häuser zu den Winteröffnungszeiten geöffnet, in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr. Saisonal geöffnete Häuser wie die Parkbauten in Linderhof, die Parkburgen in Nymphenburg oder das Künstlerhaus Gasteiger sowie die Roseninsel sind im Winterhalbjahr geschlossen.

Weitere Informationen zu den Winteröffnungszeiten sind zu finden unter www.schloesser.bayern.de/deutsch/schloss/objekte/preise.pdf .


Von Jessica Mohr

jm

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