Hintergrund der Maßnahme bei Thomas Zimmer ist die Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 550.000 EURO, die die Handwerkskammer der GTO gewährt hat. Die Bürgschaftsverpflichtung war am 10. November 2011 vom damaligen Hauptgeschäftsführer Horst Eggers und dem damaligen Präsidenten Thomas Zimmer unterschrieben worden. Die Bürgschaft war ohne Wissen oder Beteiligung von Vorstand und Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken gewährt worden. Zudem hätte die gewährte Bürgschaft laut Satzung der Handwerkskammer von Vorstand und Vollversammlung beschlossen werden müssen. Die Gewährung der Kredite und der Bürgschaft waren damit per se nicht rechtmäßig.Der Zeitpunkt der Gewährung der Bürgschaft, so die Rechtsgutachten, nimmt eine Schlüsselrolle bei der Beurteilung der erfolgten Veruntreuungen ein. Mit der Bürgschaft hatte die GTO die in den Jahren zuvor von der Handwerkskammer gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 670.000 € abgelöst (ein Teilbetrag in Höhe von 120.000€ (Differenz 670.000 – 550.000 €) wurde durch den Verkauf der GTO-Zweigniederlassung Gera zurückgeführt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Bürgschaft Horst Eggers und Thomas Zimmer verpflichtet gewesen wären, die wirtschaftlichen Verhältnisse der GTO zu überprüfen und festzustellen, warum die GTO nicht in der Lage war, das Darlehen aus eigenen Mitteln zu tilgen. Bereits damals hätten alle weiteren kriminellen Handlungen des damaligen Leitenden Mitarbeiters der GTO verhindert werden können. Damals wäre dann auch entdeckt worden, dass der Jahresabschluss der GTO aus dem Jahr 2011 die Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 670.000,00 € nicht ausweist und damit unwahr ist und nicht einer ordnungsgemäßen Buchhaltung entspricht. Es wurden damals aber keinerlei Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf den evident erkennbaren Finanzierungsbedarf der GTO eingeleitet.