Veröffentlicht am 27.04.2021 11:54
Veröffentlicht am 27.04.2021 11:54

Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen

Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen (Foto: inBayreuth.de)
Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen (Foto: inBayreuth.de)
Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen (Foto: inBayreuth.de)
Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen (Foto: inBayreuth.de)
Hohe Priorität für die Baumaßnahmen an der Grundschule St. Georgen (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH. Wie in der Sitzung des Bauausschusses am 20.4.21 berichtet wurde, wird für eine Interimslösung bei der Dringenden Sanierung der Grunsschule St. Georgen mit Kosten von zika 70.000 € aus dem Bauunterhalt außerplanmäßig notwendig. Der Stadtratsfraktion der Grünen und Unabhängigen erscheint es wenig zielführend, 70.000 Euro zu investieren. Es wäre vielmehr sinnvoll, die beschriebene Maßnahme vorzuziehen, da die schulaufsichtliche Genehmigung (Raumprogramm) bereits seit dem 01.09.2020 vorliegt, und sämtliche erforderlichen Schritte zu ihrer Umsetzung umgehend einzuleiten, und der Maßnahme daher eine höhere Priorität einzuräumen, als ursprünglich vorgesehen. Um zu vermeiden, dass die Prioritätenliste A um eine neue Maßnahme erweitert wird, schlagen die Grünen und Unabhängigen einen Tausch vor.

„Wir haben heute einen Dringlichkeitsantrag eingereicht und gefordert, dem Ersatz des Verbindungsbaus mit der Erweiterung für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule St. Georgen Priorität A einzuräumen“, berichtet die Fraktionsvorsitzende Sabine Steininger , die weiter ausführt : „Dies haben vorsorglich getan, falls in der Stadtratssitzung am 19. Mai 2021 entschieden werden sollte, die Maßnahme nicht im Rahmen der „Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020-21“ durchzuführen.“

Ihr Fraktionskollege und Mitantragsteller, Dr. Klaus Wührl-Struller ergänzt: „Um die Anzahl der Schulen in Prioritätenliste A nicht weiter zu erhöhen, soll die Schulbaumaßnahme Städtische Wirtschaftsschule in die Prioritätenliste B aufgenommen werden.“ Aufgrund aktueller Vorgaben sei bei der Städtischen Wirtschaftsschule eine Anpassung des Altbaus an eine moderne Schulnutzung nicht möglich. Vielmehr sei ein Ersatzneubau anzustreben, da der Fördergeber den bisherigen Sanierungsansatz in Frage stelle. Hierfür müsse ein neuer Antrag gestellt werden.

Abschließend betonten Steininger und Wührl-Struller : „Die beiden Schulbaumaßnahmen könnten in der Prioritätenliste entsprechend die Plätze tauschen. Die Städtische Wirtschaftsschule hat dadurch keine Nachteile.“

red


Von Gabriele Munzert
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