HEINERSREUTH. Mit Beschluss vom 7. Februar 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth das Hauptverfahren im Fall des im Juli 2021 in Heinersreuth getöteten Neugeborenen eröffnet. Zugleich hat die Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer insgesamt zehn Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 25. März bis 29. April 2022 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt der zur Tatzeit 19-jährigen Angeschuldigten, die sich weiter in Untersuchungshaft befindet, zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 ein lebensfähiges Mädchen, das sie kurz zuvor im Badezimmer einer Heinersreuther Wohnung zur Welt gebracht hatte, getötet zu haben, indem sie dieses nach Durchtrennung der Nabelschnur in Tötungsabsicht in eine Plastikverpackung einwickelte und in einen grauen Müllsack legte. Das Kind soll daraufhin binnen kurzer Zeit verstorben sein. Noch in derselben Nacht soll die Angeschuldigte die Babyleiche in einer Mülltonne des Anwesens in Heinersreuth entsorgt haben.
red