Veröffentlicht am 08.05.2020 14:47
Veröffentlicht am 08.05.2020 14:47

Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln

Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln (Foto: red)
Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln (Foto: red)
Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln (Foto: red)
Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln (Foto: red)
Gesundheitseinrichtungen Oberfranken: Neue Besuchsregeln (Foto: red)

OBERFRANKEN.

In den Gesundheitseinrichten des Bezirks Oberfranken sind ab Samstag, 09. Mai, wieder Besuche von Angehörigen in den Kliniken und Häusern möglich.

Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten:

1. Pro Patient und pro Tag ist nur ein Besucher aus dem familiären Umfeld gestattet. Bei Minderjährigen auch beide Eltern oder Sorgeberechtigten.

2. Der Patient muss den Namen des Besuchers vorab schriftlich beim Stationspersonal melden.

3. Der Besucher muss sich wegen der Terminabsprache vor dem Besuch telefonisch anmelden.

4. Das Stationspersonal wird dem Besucher ein paar kurze Fragen zum Gesundheitsstand stellen und eine Temperaturmessung vornehmen.

5. Besucher müssen, wie in jedem öffentlichen Raum, einen Mundschutz tragen.

6. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zur anderen Person gewahrt werden. Körperkontakt soll, auch wenn es schwerfällt, vermieden werden.

7. Besuchern wird geraten, zur Händehygiene unsere Desinfektionsstationen an den Eingängen zu nutzen.

8. Besuche sollten möglichst im Freigelände unseres Krankenhauses stattfinden. Besuche auf den Stationen finden ausschließlich in den vorgegebenen Besucherbereichen statt.

9. Besuche auf den Stationen können zeitlich begrenzt sein, um jedem unserer Patienten die Möglichkeit zu geben, Kontakt zu seinen Angehörigen haben zu können.

10. Wir behalten uns vor, den Besuch vorzeitig abzubrechen.

11. Spaziergängern ist das Betreten des Geländes nach wie vor verboten.


Von Jessica Mohr
jm
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