Veröffentlicht am 24.04.2023 14:30
Veröffentlicht am 24.04.2023 14:30

Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden

Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden (Foto: Symbolfoto pixabay/ExplorerBob)
Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden (Foto: Symbolfoto pixabay/ExplorerBob)
Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden (Foto: Symbolfoto pixabay/ExplorerBob)
Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden (Foto: Symbolfoto pixabay/ExplorerBob)
Ganztagsangebot für Schulkinder in Bayern: MdL Brendel-Fischer appelliert an Gemeinden (Foto: Symbolfoto pixabay/ExplorerBob)

MÜNCHEN/BAYREUTH. Wie die Bayreuther Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, haben nur wenige Bayerische Kommunen auf die erste Tranche des Bundesprogramms zur Schaffung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder zugegriffen.

Bereits jetzt werden bayernweit über 50 Prozent in Horten, in der Mittagsbetreuung und dem offenen Ganztag betreut. Es wird aber davon ausgegangen, dass es in Zukunft weit über 80 Prozent werden.

Ganztagsbetreuung Schulkinder in Bayern

Ab 2026 haben Eltern beginnend mit der 1. Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Ab Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Grundschulklassen.

460 Mio. Euro stehen dem Freistaat noch zur Verfügung und Brendel-Fischer appelliert an die kommunal Verantwortlichen zu prüfen, inwieweit sie den Betreuungsbedarf bereits erfüllen oder noch Investitionen tätigen müssen. Dabei muss nicht um jeden Preis neu gebaut werden, sondern es kann die Sanierung und Nutzung bestehender Räume optimiert werden. Gefördert wird auch Einrichtung, z. B. Küchen oder Schränke. Pro neu geschaffenem Platz in einem Hort gibt es 6.000 Euro Förderung, für Angebote an der Schule wie Mittagsbetreuung oder offenen Ganztag je 4.500 Euro.

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Um keine Zeit zu verlieren, haben die Kommunen die Möglichkeit sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen, die es ihnen erlauben mit der Maßnahme zu beginnen, ohne dadurch die Förderung zu gefährden. Lange überlegen sollten die Bürgermeister nicht, denn das Geld muss bis Ende 2026 gebunden und ein Jahr später ausgegeben sein.

Das Bundesprogramm ist ein Zusatzangebot zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG).


Von Jürgen Lenkeit
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