Veröffentlicht am 04.05.2021 15:27
Veröffentlicht am 04.05.2021 15:27

Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport

Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport (Foto: red)
Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport (Foto: red)
Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport (Foto: red)
Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport (Foto: red)
Fußball in Bayreuth: Lichtblick für den Amateursport (Foto: red)

BAYREUTH. Langsam, aber es geht voran für den Amateursport in Bayreuth. Denn ab dem 10. Mai kann wieder Fußball mit Kontakt gespielt werden. Entscheidend sind natürlich auch hier entsprechende Inzidenzwerte.

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag die nächsten Öffnungsschritte für die Bereiche Schule, Theater, Kino, Gastronomie und Sport in Aussicht gestellt. Die Neufassung der ab Montag, 10. Mai 2021 gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht auch Lockerungen für den Amateurfußball vor. „Trotz der klaren Aussagen aller Experten, dass Sport unter freiem Himmel kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, bleiben die Hürden für die bayerischen Amateurfußballer weiterhin sehr hoch, die Umsetzung ist mit erheblichem Aufwand verbunden”, sagt Jürgen Faltenbacher, Schatzmeister des Bayerischen Fußball-Verbandes.

Ab dem 10. Mai ist in Landkreisen oder kreisfreien Städten, die eine stabile 7-Tages-Inzidenz unter 100 aufweisen, wieder Mannschaftstraining im Freien und sogar mit Körperkontakt ohne Gruppeneinschränkungen möglich. Hört sich erst einmal gut an, ist allerdings mit Auflagen verknüpft. Denn entweder sind alle Teilnehmer zweimal geimpft oder genesen, oder sie weisen einen tagesaktuellen negativen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor.

Unter 50 kein Test oder Impfung nötig

Liegt die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50, ist Mannschaftstraining mit Kontakt auch ohne Impfung bzw. negativen Test erlaubt. Voraussetzung ist jedoch eine Einzelfallentscheidung vor Ort: Eine Freigabe durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, die auch die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festlegt, ist Grundvoraussetzung für die Umsetzungen der Lockerungen. Angekündigt wurde zudem, dass das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zeitnah ein neues Rahmenhygienekonzept für den Bereich des Sports vorlegt. „Nur das wird detailliert aufzeigen, was die jetzt beschlossenen Regelungen in der Praxis bedeuten”, betont Faltenbacher: „Zur Stunde können wir zur genauen Umsetzung keine Auskünfte geben.”

„Nicht mehr als ein Lichtblick”

„Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Kabinett unserer eindringlichen Bitte nach weiteren Lockerungen für den Amateurfußball gefolgt ist. Allerdings ist das nicht mehr als ein Lichtblick”, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Leider sind die in Aussicht gestellten Öffnungen aber einmal mehr mit sehr hohen Hürden für unsere Vereine verbunden. Ich denke hier insbesondere an die Testpflicht. Quasi alle Experten bestätigen unisono, dass Sport im Freien auch mit Körperkontakt kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt und zudem für die Gesundheit eminent wichtig ist. Außerdem haben unsere Vereine bereits im vergangenen Herbst eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die etablierten Hygienekonzepte penibel umsetzen, verantwortungsvoll mit den gewährten Freiheiten umgehen und sich als Teil der Lösung verstehen.”


Von Jessica Mohr
jm
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