Veröffentlicht am 30.03.2021 14:05
Veröffentlicht am 30.03.2021 14:05

Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan

Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan (Foto: Klaus-Peter-Volke)
Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan (Foto: Klaus-Peter-Volke)
Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan (Foto: Klaus-Peter-Volke)
Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan (Foto: Klaus-Peter-Volke)
Fußball in Bayreuth: BFV verabschiedet Vier-Punkte-Plan (Foto: Klaus-Peter-Volke)

BAYREUTH. Wie es im Amateurfußball in Bayern weitergeht, ist weiterhin völlig offen. Es gibt nach wie vor keinen konkreten Starttermin. Nun hat der Bayerische Fußball-Verband einen Vier-Punkte-Plan verabschiedet.

Die Zahlen gehen wieder in die Höhe, das sind natürlich auch keine guten Nachrichten für den Amateurfußball. Die Vereine und Spieler müssen sich weiter gedulden. Vor einem Re-Start in den Wettkampf muss natürlich auch eine gewisse Vorlaufzeit für Trainingseinheiten gewährleistet sein. Vom Bayerischen Fußballverband gab es am Dienstag Neuigkeiten, es wurde ein Vier-Punkte-Plan verabschiedet. Dieser sieht wie folgt aus.

Ligapokal auf der Kippe

1. Sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein, ist die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich. Entsprechend wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den betreffenden Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist.

Quotienten-Regel könnte zum Tragen kommen

2. Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

Flächendeckende Tests nicht durchführbar

3. Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.

Modus im Toto-Pokal bleibt

4. Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs bzw. der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet.


Von Jessica Mohr
jm
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