Veröffentlicht am 19.07.2023 10:41

Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub

Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub (Foto: Symbolbild: pixabay/AnnaKovalshuk)
Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub (Foto: Symbolbild: pixabay/AnnaKovalshuk)
Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub (Foto: Symbolbild: pixabay/AnnaKovalshuk)
Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub (Foto: Symbolbild: pixabay/AnnaKovalshuk)
Für Note „Eins” im Zeugnis: Besondere Belohnung für bayerische Schüler im Urlaub (Foto: Symbolbild: pixabay/AnnaKovalshuk)

MÜNCHEN. Bayerische Schüler, die im Jahreszeugnis eine Note „Eins” haben, erhalten während der Sommerferien freie Fahrt auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt.

Die Freifahrten gelten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee, wenn ein vollzahlender Familienangehöriger mitfährt.

„Eins” im Zeugnis: Kostenlos Schiff fahren auf vier bayerischen Seen

Über diese Belohnung für bayerische Schüler informiert das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Eine Anmeldung für die Fahrten auf Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee ist nicht notwendig.

Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken.

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Haben mehrere Geschwister eine „Eins“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.

red


Von Jürgen Lenkeit
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