Veröffentlicht am 22.02.2023 14:22

Nach Flucht in Coburg: Können Angeklagte auch am Landgericht Bayreuth fliehen?

Das Landgericht Bayreuth: Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte (Foto: Lenkeit)
Das Landgericht Bayreuth: Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte (Foto: Lenkeit)
Das Landgericht Bayreuth: Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte (Foto: Lenkeit)
Das Landgericht Bayreuth: Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte (Foto: Lenkeit)
Das Landgericht Bayreuth: Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte (Foto: Lenkeit)

BAYREUTH. Am Montag (20. Februar 2023) sorgte die vorübergehende Flucht eines Häftlings aus dem Justizgebäude in Coburg für Aufsehen. Ist so ein Fall auch am Landgericht Bayreuth denkbar?

Die Bayreuther Sonntagszeitung hat sich beim Gericht über die Sicherheitsvorkehrungen erkundigt - und ein interessantes Detail zu den Toiletten im Haus erfahren.

Flucht aus dem Landgericht Bayreuth möglich?

Was die Sicherheitsvorkehrungen für Angeklagte vor Gericht betrifft, gilt es eine grundsätzliche Unterscheidung zu treffen. Ist der oder die Angeklagte inhaftiert oder nicht?

„Inhaftierte Angeklagte werden aus der Haft durch Vorführbeamte der Polizei vorgeführt. Diese bleiben grundsätzlich während der gesamten Dauer des Aufenthalts des Angeklagten im Gerichtsgebäude in unmittelbarer Nähe des Angeklagten und bringen diesen anschließend zurück in die JVA”, sagt Dr. Bernhard Böxler, stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Bayreuth. Weitere Justizwachtmeister können bei Bedarf dafür abgestellt werden, Angeklagte zusätzlich mit zu beaufsichtigen - „wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich ein Angeklagter durch Flucht einem Verfahren entziehen oder sich anderweitig ungebührlich verhalten könnte”, so Böxler weiter.

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Nicht inhaftierte Angeklagte müssen eine Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Gebäudes durchlaufen, wie alle anderen Besucher des Landgerichts Bayreuth auch.

Landgericht Bayreuth: Toilettenfenster für Angeklagte nicht zu öffnen

Sollten bei einem Angeordneten Fußfesseln angeordnet sein, werden diese „während der Verhandlung auf gesonderte Anordnung entfernt” - wenn dies im Einzelfall als vertretbar erscheint.

Die Toiletten im Erdgeschoss, die für Angeklagte bestimmt sind, sind im Gegensatz zu anderen Fenstern im Justizpalast nicht von innen zu öffnen. Einzige Ausnahme sind die lediglich kippbaren Oberlichter. Für Angeklagte, die für den Prozess vom Gefängnis ins Gericht gebracht werden, gilt eine scharfe Aufsicht durch Vorführbeamte und gegebenenfalls einen Justizwachtmeister.

Toilettengänge und vertrauliche Gespräche mit dem Verteidiger bilden davon die Ausnahme. Diese Gespräche finden jedoch in einem besonders gesicherten Raum im Justizpalast statt, „aus dem ein Entweichen nach menschlichem Ermessen als nicht möglich erscheint”, wie Böxler weiter ausführt.


Von Jürgen Lenkeit
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