Veröffentlicht am 28.10.2022 13:37
Veröffentlicht am 28.10.2022 13:37

Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen

Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen (Foto: red)
Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen (Foto: red)
Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen (Foto: red)
Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen (Foto: red)
Essen to-go: Mehrwegverpackungen ab 1. Januar 2023 Pflichtalternative zu Einwegboxen (Foto: red)

BAYREUTH. Ab 01. Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen anbieten, zusätzlich auch eine Alternative aus Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei gilt, dass die Mehrwegalternative nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen angeboten werden darf.

In der Verkaufsstelle ist durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit der Mehrweg-alternative hinzuweisen. Bei der Lieferung von Speisen und Getränken sind die Verbraucher in geeigneter Weise, zum Beispiel auf den Speisekarten oder den Internetseiten, zu informieren.

Mehrwegverpackungen: Ab 1. Januar 2023 Pflicht bei Speisen to-go

Vom Gastronomen in Verkehr gebrachte Einwegverpackungen müssen kostenlos zurückgenommen werden. Gastronomiebetreiber, die nicht mehr als fünf Vollzeitbeschäftige und eine maximale Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern haben, müssen keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten, wenn sie stattdessen vom Kunden mitgebrachte Mehrwegverpackungen befüllen.

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Mehrwegpoolsysteme – Pfandsysteme

Der Gastronom kann sich entscheiden, ob er seine eigenen Mehrwegverpackungen oder im Verbund mit anderen Gastronomen einsetzen möchte. Häufig wird er sich jedoch einem Mehrwegpoolsystem anschließen. Je nach System muss der Endverbraucher bei Abholung ein Pfand für die Mehrwegverpackung bezahlen oder sich vorab registrieren und erst zahlen, wenn er die Mehrwegverpackung innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht zurückbringt. Die Rückgabe ist in der Regel bei allen teilnehmenden Gastronomiebetrieben möglich, die das gleiche Mehrwegpoolsystem verwenden.


Von Jürgen Lenkeit
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