Veröffentlicht am 08.07.2019 15:19
Veröffentlicht am 08.07.2019 15:19

Planunterlagen für Wohngebiet Am Eichelberg liegen öffentlich aus

eichelberg panoramaweg F.Bauske (Foto: inBayreuth.de)
eichelberg panoramaweg F.Bauske (Foto: inBayreuth.de)
eichelberg panoramaweg F.Bauske (Foto: inBayreuth.de)
eichelberg panoramaweg F.Bauske (Foto: inBayreuth.de)
eichelberg panoramaweg F.Bauske (Foto: inBayreuth.de)

BAYREUTH. Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt der Bebauungsplanentwurf für ein Wohngebiet Am Eichelberg/Panoramaweg aus. Die Planunterlagen können bis einschließlich 29. Juli im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de zu Verfügung.

Vor dem Hintergrund bevorstehender Ansiedlungen von Arbeitsplätzen und Bauvorhaben größerer Unternehmen will die Stadt neue arbeitsstättennahe Wohnangebote entwickeln, die kurze Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gewährleisten. Nachdem in jüngerer Vergangenheit die planungsrechtlichen Grundlagen für mehrere Projekte der Nachverdichtung im Bereich der Innenstadt geschaffen wurden – so zum Beispiel für Geschosswohnungsbau im Glockengut, in der Leuschnerstraße oder der Hugenottenstraße - erscheint die im Flächennutzungsplan der Stadt vorgesehene Wohnbaufläche am Eichelberg als ein wichtiger Baustein eines auch künftig breit gestreuten Wohnungsangebotes im Stadtgebiet.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll das Siedlungsgebiet Colmdorf ergänzt werden. Die Grundstücke befinden sich überwiegend in Privatbesitz. Der Entwurf verfolgt das Ziel, ein Wohngebiet landschaftlicher Prägung mit differenzierten Wohnungsangeboten zu entwickeln. Dies wird unter anderem durch folgende Planungsvorgaben erreicht: - Maximal 100 Wohneinheiten werden ermöglicht . Weitere Wohneinheiten werden im Bebauungsplanentwurf ausgeschlossen. - Eine Beeinträchtigung des Panoramawegs als wichtiger Freizeit- und Erholungsweg kann durch den geforderten Mindestabstand von 70 Meter der künftigen Neubebauung am Siedlungsrand vermieden werden. Weiterhin werden Sichtbeziehungen in alle Himmelsrichtungen gewahrt durch eine die Topographie berücksichtigende Planung in Form von Höhenbegrenzungen und ausreichenden Abständen zum Panoramaweg. Der Panoramaweg selbst wird weiterhin dauerhaft als Fuß- und Radweg erhalten. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Mai dem vorliegenden Plan zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren planungsrechtlichen Schritte beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. red.


Von mm
north