Veröffentlicht am 21.12.2024 23:52

Elektronische Patientenakte startet 2025

Mit der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen (Foto: © PantherMedia / gpointstudio)
Mit der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen (Foto: © PantherMedia / gpointstudio)
Mit der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen (Foto: © PantherMedia / gpointstudio)
Mit der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen (Foto: © PantherMedia / gpointstudio)
Mit der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Patienten verschaffen (Foto: © PantherMedia / gpointstudio)

Für Patienten ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten stets griffbereit zu haben. Ab dem kommenden Jahr erhalten Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Diese bündelt alle relevanten medizinischen Daten an einem sicheren digitalen Ort. Sie sind nicht nur für die Versicherten rund um die Uhr verfügbar, sondern auch für ihre behandelnden Ärzte. „Die Hoheit über die eigenen Daten behalten stets die Nutzer. Sie entscheiden, wer auf welche Dokumente zugreifen darf“, erklärt Klaus Knorr, Direktor der AOK in Bayreuth.

Die ePA räumt mit der Zettelwirtschaft auf
Bisher lagern viele medizinische Dokumente in Akten an unterschiedlichen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Andere Unterlagen wie Rezepte, Röntgenbilder oder gefaxte Befunde besitzen die Patienten nur in Papierform oder gehen im Laufe der Zeit verloren. „Mit der ePA ändert sich das. Statt einer persönlichen 'Zettelwirtschaft' haben Versicherte ihre medizinischen Dokumente digital geordnet vorliegen“, so Klaus Knorr. Patienten bekommen dadurch auch einen besseren Überblick über ihren Gesundheitszustand. In der ePA sehen sie transparent, welche medizinischen Daten es über sie gibt, etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen.

Vor allem verbessert die ePA den Austausch zwischen Patienten und den Akteuren des Gesundheitswesens. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus können sich die Behandelnden in der ePA schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten verschaffen. Bei einem Arztwechsel entfallen lange Vorgespräche. „Außerdem können unnötige Doppeluntersuchungen aufgrund fehlender Unterlagen vermieden werden, wenn alle bisherigen Maßnahmen transparent in der ePA aufgelistet sind“, so Klaus Knorr. Zudem helfen in der ePA abgelegte Medikationspläne dabei, gesundheitsschädliche Wechselwirkungen verschiedener Medikamente zu verhindern.

Wie erhalte ich meine ePA?
Bisher mussten sich Versicherte aktiv für eine ePA anmelden. Dieser Aufwand entfällt ab 2025. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Anmeldung und stellen ihren Versicherten eine persönliche ePA zur Verfügung. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten dafür eine eigene, kostenfreie App an, die in den entsprechenden Online-Stores heruntergeladen werden kann. Um diese Apps, wie zum Beispiel die AOK-Mein-Leben-App, nutzen zu können, wird ein Smartphone mit Betriebssystemen ab Android-Version 8 oder iOS 15 empfohlen. Ältere Betriebssysteme sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen. Sobald die App auf dem Smartphone verfügbar ist, kann die Registrierung beginnen.

Wie funktioniert die Registrierung?
Für die Registrierung bieten die AOK und andere gesetzliche Krankenkassen eine Anmelde- bzw. Identifikations-App an, die die Nutzer Schritt für Schritt durch den Registrierungsvorgang führt. Nach Abschluss dieses Prozesses können die Versicherten in der Regel alle Online-Produkte ihrer Krankenkasse nutzen. Zur Anmeldung benötigt man seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dazugehöriger PIN oder alternativ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer noch keine PIN zur eGK der AOK hat, kann diese online unter www.aok.de/bayern/egkpinanfordern anfordern. Ein Nachweis der Identität über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post ist ebenfalls möglich, jedoch etwas aufwändiger. Um die Datensicherheit zu erhöhen, legen die Nutzer zudem ihre digitale Identität mit der sogenannten GesundheitsID fest. Dazu gibt man zweimal einen selbstgewählten, identischen sechsstelligen Zahlencode ein. Mit der GesundheitsID können sich Versicherte eindeutig online ausweisen.

Wird die Nutzung der ePA Pflicht?
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte können auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren wollen. Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann jedoch sein, dass ohne die ePA wichtige Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Dies könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen.

Muss ich bis nächstes Jahr auf die ePA warten?
Wer die ePA bereits jetzt testen möchte, kann sich beispielsweise die AOK-Mein-Leben-App in den App-Stores herunterladen. So kann man die aktuelle Version der ePA schon jetzt ausprobieren, muss aber im Januar einige Schritte durchführen, um die gespeicherten Daten auf die neue „ePA für Alle“ umzuziehen. Die App führt durch den Prozess, nachdem das entsprechende Update durchgeführt wurde. Wer sich den Datenumzug ersparen möchte, sollte warten, bis im Laufe des Januars die ePA automatisch für alle Versicherten angelegt wird.

Für weitere Fragen rund um das Thema ePA hat die AOK Bayern für ihre Versicherten einen Beratungsservice eingerichtet, erreichbar per Telefon unter 089 74265 503403 oder per E-Mail über epa@service.by.aok.de. Weitere Informationen zur ePA gibt es auch online unter www.aok.de/bayern/epainfos.


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