Veröffentlicht am 10.02.2023 09:55
Veröffentlicht am 10.02.2023 09:55

Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023

Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023 (Foto: red)
Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023 (Foto: red)
Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023 (Foto: red)
Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023 (Foto: red)
Deutsche Rentenversicherung: Sozialwahl 2023 (Foto: red)

BAYREUTH.

Zum 31. Mai 2023 findet die nächste Sozialwahl statt. Für rund 78 Millionen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung werden die Sozialparlamente in Ur- oder Friedenswahlen neu gewählt.

Was ist die Sozialwahl?

Alle sechs Jahre findet die Sozialwahl statt, bei der ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherung gewählt werden. Jeder Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit einer eigenen Selbstverwaltung ausgestattet. Somit können auch die regionalen Interessen vor Ort berücksichtigt werden und in die zu treffenden Entscheidungen einfließen. Vertreterversammlung und Vorstand beschließen unter anderem, wie der zweitgrößte Haushalt Deutschlands eingesetzt wird und wie sich die Rentenversicherung personell und organisatorisch aufstellt.

„Mit dieser Wahl erhalten Beitragszahler, Rentnerinnen und Rentner eine eigene, vom Staat unabhängige Stimme. Die Sozialwahl ist ein wichtiges demokratisches Element der Sozialversicherung“, sagt Björn Wortmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. In den Gremien sitzen Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten. So funktionieren die deutschen Sozialversicherungen bereits seit 70 Jahren.

Friedenswahl oder Urwahl

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, bei der nicht direkt einzelne Kandidaten gewählt werden, sondern die Organisationen, die ihre Kandidaten in die Vertreterversammlung entsenden wollen. Versicherte und Arbeitgeber wählen getrennt. „Wenn sich genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, wie es Sitze in der Vertreterversammlung gibt, dann gelten die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter als gewählt. Dieses Verfahren nennt man Friedenswahl“, erklärt Michael Bischof, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, die Wahl, die bei dem fränkischen Rentenversicherungsträger und den meisten anderen Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung zum Tragen kommt.

Stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als es Sitze in der Vertreterversammlung gibt, kommt es zu einer Urwahl. Die Mitglieder werden dann von den Versicherten und Rentnern per Brief gewählt. Das ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 2023 der Fall. Hier sind über 34 Millionen Wahlberechtigte zur Briefwahl aufgerufen. Nach den Wahlen für den Bundestag und das Europaparlament ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird ihre Wählerinnen und Wähler im ersten Halbjahr 2023 mit einer Informationskampagne zur Stimmabgabe aufrufen. Mit dabei sind die Ersatzkassen, etwa die Techniker Krankenkasse oder die Barmer, die ebenfalls eine Urwahl durchführen.

Weitere Informationen:

www.drv-nordbayern.de/selbstverwaltung www.soziale-selbstverwaltung.de www.sozialwahl.de


Von Jessica Mohr
jm
north