Veröffentlicht am 23.02.2021 07:59
Veröffentlicht am 23.02.2021 07:59

Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise

Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise (Foto: red)
Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise (Foto: red)
Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise (Foto: red)
Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise (Foto: red)
Corona-Virus in Oberfranken: Verstärkte Kontrollen in Betrieben der nordbayerischen Grenzlandkreise (Foto: red)

OBERFRANKEN.

Die Infektionszahlen in den Landkreisen an der Grenze zu Tschechien sind weiterhin hoch. Neben verstärkten Grenzkontrollen und den geltenden Einreisebestimmungen für Pendler sind weitere innerbetriebliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes wichtig. Das Gewerbeaufsichtsamt Coburg bei der Regierung von Oberfranken hat deshalb die Überprüfung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen in Betrieben mit bereits auffälligem Infektionsgeschehen oder vielen tschechischen Grenzpendlern deutlich verstärkt. Das Gewerbeaufsichtsamt Coburg unterstützt damit die regionalen Gesundheitsämter.

Die bisher durchgeführten Kontrollen zeigen, dass die Betriebe bereits sehr viele Maßnahmen nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung umgesetzt haben. Bei den Verantwortlichen zeigt sich ein hohes Problembewusstsein und eine ausgeprägte Motivation für die Durchsetzung der Schutzmaßnahmen. Das umfasst sowohl Maßnahmen direkt an den Arbeitsplätzen als auch die Einhaltung von Abständen und Maskenpflicht, die Erarbeitung und Umsetzung von Lüftungskonzepten, aber auch Angebote an Beschäftigte, geeignete Tätigkeiten ins Homeoffice zu verlagern und damit Kontakte wirksam zu reduzieren. Viele Betriebe verfügen auch über ein eigenes Testkonzept für ihre Beschäftigten.

Neben den betrieblichen Maßnahmen kommt aber auch dem individuellen Verhalten der Beschäftigten eine große Bedeutung zu. Es reicht nicht aus, am Arbeitsplatz die notwendigen Abstände einzuhalten, auch in der Kantine, in Umkleiden oder in der Raucherecke müssen die Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt und Kontakte möglichst reduziert werden. Auch hier sind die Betriebe gefragt, Regelungen zu treffen und diese wirksam durchzusetzen. „Vorgesetzte haben an dieser Stelle eine wichtige Vorbildfunktion und müssen Missstände konsequent abstellen und jeden Einzelnen zu einem verantwortungsvollen und achtsamen Verhalten motivieren”, meint Günter Tschech, Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Oberfranken in Coburg.

„Wir appellieren an die Betriebe, besonders Bereiche wie die Zeiterfassung, Aufenthalts- und Umkleideräume, die Sanitärbereiche, Pausenräume und Getränkeautomaten in den Fokus zu nehmen und hier durch geeignete Maßnahmen wie die Beschränkung der Nutzerzahlen, die zeitversetzte Nutzung durch feste Gruppen oder die Schaffung zusätzlicher Pausenbereiche für definierte Nutzergruppen für Kontaktminimierung zu sorgen.”


Von Jessica Mohr
jm
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