Ab sofort gilt in den Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken Besuchsverbot. Dies dient dem Schutz der Patienten und trägt dazu bei, dass sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet. Ausnahmen sind in zwei Fällen möglich: Eltern können ihre Kinder aus den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie abholen. Sollten Angehörige aus therapeutischen Gründen auf eine Station kommen müssen, werden sie dazu telefonisch aufgefordert und müssen sich vorher einem Screening unterziehen.