Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit

Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Antworten rund ums Thema Kurzarbeit (Foto: red)

DEUTSCHLAND. Nach wie vor zeigen viele Unternehmen der Region bei der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof Kurzarbeit an. Hierdurch sollen Kündigungen vermieden werden, wenn das Unternehmen vorübergehend den Betrieb einstellen musste oder nicht genug Arbeit da ist.

Sebastian Peine, Chef der Arbeitsagentur Bayreuth-Hof beantwortet, was das genau für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet:

Muss ich selbst etwas beantragen?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist nichts zu tun. Der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld.

Aber: Wenn es keinen Betriebsrat gibt, muss jeder Beschäftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit die Einverständniserklärung beifügen.

Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber aus. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich die Arbeitszeit verändert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld dann im Nachhinein von der Agentur für Arbeit erstattet.

Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden. In der Coronakrise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Außerdem verlangt die Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach Möglichkeit eingesetzt werden. Für Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Beschäftigte ihren vollen Lohnanspruch.

Werden meine Sozialversicherungsbeiträge trotz Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt?

Auch in Kurzarbeit bleiben Arbeitnehmer sozialversichert. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und lässt sich diese wie das Kurzarbeitergeld von den Agenturen für Arbeit erstatten.

Ich habe einen Nebenjob. Hat dies Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, hat diese keinen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld. Wird eine Nebentätigkeit während der Kurzarbeit aufgenommen, wird das Gehalt normalerweise angerechnet.

Aber: Wenn Sie eine weitere Beschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnehmen, wird der Zuverdienst bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Ein Minijob (max. 450,00 Euro) bleibt komplett anrechnungsfrei. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020. Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen nötig sind.

Unterstützung für systemrelevante Unternehmen:

Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen. In der Region wird diesbezüglich derzeit insbesondere Personal für die Bereiche Herstellung von und Handel mit Lebensmitteln, Lager und Logistik sowie medizinisches und Pflegepersonal gesucht. „Alle, die einen Beitrag zur Versorgung in der Krise leisten möchten, können sich direkt an die Arbeitgeber-Services der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof wenden. Die Kolleginnen und Kollegen kennen die aktuellen Bedarfe. Interessenten werden dort entsprechend beraten und unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber vermittelt“, erklärt Peine. Auch in der Jobbörse auf www.arbeitsagentur.de kann jetzt neu speziell nach Stellen zur Unterstützung in der Corona-Krise gesucht werden.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bayreuth:

Telefon: 0800 4 5555 20

E-Mail: Bayreuth.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de .

Ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin nun krank geworden. Was passiert nun?

Bei Krankheit während der Kurzarbeit bekommen Beschäftigte maximal sechs Wochen lang weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.

Das Kurzarbeitergeld ist zu wenig. Was kann ich tun?

  • Für Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verfügung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch können Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf beantragt werden.
  • Nebenbeschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich: Der Zuverdienst wird bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Ist der Zuverdienst ein Minijob mit bis zu 450,00 Euro bleibt dieser anrechnungsfrei. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020.
  • Eine andere Möglichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung erleichtert.Seit kurzem ist auch eine zentrale Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet: 0800 4 5555 23.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter: www.arbeitsagentur.de.


Von Jessica Mohr
jm
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