Veröffentlicht am 14.07.2021 15:51
Veröffentlicht am 14.07.2021 15:51

Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag

Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Zweiter Kinder-Impftag (Foto: red)

BAYREUTH.

Am Samstag, 24. Juli, findet im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule in Bayreuth (Adolf-Wächter-Straße 8) ein zweites Mal eine besondere Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alters von zwölf bis 17 Jahren statt. Geimpft wird im Zeitraum von 08:00 bis 15:00 Uhr mit dem Immpfstoff von BioNTech.

Wichtig: Kinder und Jugendlichen müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Impfung kommen. Erziehungsberechtigte und Impfling müssen sich mit einen Lichtbildausweis ausweisen. Die Kinder und Jugendlichen müssen zudem ihren Impfpass mitbringen; ein eigener Kugelschreiber wird empfohlen. Gerne kann auch ein vom Kinder- oder Hausarzt bereits unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt „mRNA-Impfstoff“ mitgebracht werden. In jedem Fall werden Kinderärzte im Impfzentrum vor Ort sein, um den Impftag zu begleiten.

Grundvoraussetzung für eine Impfung ist die Registrierung über die

Online-Plattform BayIMCO

. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Impf-Hotline, die montags bis freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr unter der 0921/728-700 zu erreichen ist. Anmelden können sich hierfür Kinder und Jugendliche aus Stadt und Landkreis Bayreuth.

Für diejenigen, die sich am 24. Juli impfen lassen, ist auch schon die Zweitimpfung terminiert. Diese findet am 4. September 2021 statt.

Noch ein wichtiger Hinweis: Der Einsatz von Comirnaty/BioNTech bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder des Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich.


Von Jessica Mohr
jm
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