Veröffentlicht am 19.06.2021 17:00
Veröffentlicht am 19.06.2021 17:00

Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis?

Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis? (Foto: Jessica Mohr)
Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis? (Foto: Jessica Mohr)
Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis? (Foto: Jessica Mohr)
Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis? (Foto: Jessica Mohr)
Corona-Virus in Bayreuth: Wie bekomme ich den Digitalen Impfnachweis? (Foto: Jessica Mohr)

BAYREUTH.

Seit vergangenem Montag können Patienten, die einen vollständigen Corona-Impfschutz haben, den Digital-Pass in der Apotheke beantragen. Dieser digitale Impfnachweis kann mit einem Smartphone anstelle des gelben Impfpasses verwendet werden. So muss das klassische gelbe Heftchen nicht jedes Mal mitgeschleppt werden, wenn zum Beispiel ein Restaurantbesuch oder ein Urlaub ansteht. Vor allem Reisen innerhalb der EU sollen so erleichtert werden. Um den QR-Code auf dem Handy verwenden zu können, gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens gibt es die CovPass-App, die bereits seit Anfang Juni in den App-Stores zu Verfügung steht oder man nutzt die Corona-Warn-App und lädt den QR-Code in dieser hoch. Der QR-Code kann in diesen Apps dann von Dienstleistern, zum Beispiel Gastronomen oder Veranstaltern, gescannt werden, um den Impfstatus eines Kunden zu prüfen. Etwa zwei Drittel aller Apotheken in Deutschland bieten diesen Service bereits an. So auch die Apothekenmitarbeiter von Wolfgang Bauer in Bayreuth.

„Die Kunden kommen mit ihrem Impfpass und ihrem Personalausweis einfach ohne Termin in eine unserer Apotheken. Anhand der Daten erstellen wir dann einen individuellen QR-Code zum Impfpass“, erklärt Maria Schmeilzl, Apothekerin aus der Apotheke im Rotmain-Center.

„Das ist eine Sache von zehn Minuten und kostet den Kunden nichts. Die Daten unserer Kunden werden bei dem Vorgang nicht gespeichert. Sobald wir den Code erstellt haben, werden die Daten gelöscht. Aus diesem Grund können wir den QR-Code auch nur einmalig ausdrucken und die Kunden müssen diesen gut aufheben“, so Wolfgang Bauer. Die Voraussetzung ist, dass der Patient zweimal geimpft ist. „Genesene Patienten können wir leider derzeit noch nicht vermerken, weshalb wir bei diesen auch nur die eine Impfung eintragen können, die dann im Pass als Erstimpfung gilt. Genesene müssen also weiterhin zusätzlich die Genesenenbescheinigung mit sich tragen“, so der Apothekeninhaber. „Wichtig ist, dass der gelbe Impfausweis auch weiterhin gültig bleibt und die Nutzung des QR-Codes lediglich als Ergänzung gilt“, so Wolfgang Bauer.


Von Jessica Mohr
jm
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