Veröffentlicht am 26.05.2021 08:30
Veröffentlicht am 26.05.2021 08:30

Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie

Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Testpflicht entfällt in der Außengastronomie (Foto: red)

BAYREUTH.

Aufgrund eines stabilen Infektionsgeschehens unterhalb des Grenzwerts von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind in der Stadt Bayreuth ab Mittwoch, 26. Mai, weitere Öffnungsschritte möglich.

Der Stadtverwaltung liegt hierfür inzwischen das Einverständnis des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor. Demzufolge sind für die Außengastronomie ab Mittwoch, 26. Mai, keine vorherige Terminbuchung und kein negativer Corona-Test mehr erforderlich. Die Testpflicht entfällt auch für den Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sowie für die Teilnahme an touristischen Stadt- oder Gästeführungen im Freien. Die Ausübung von Sport ist unter Beachtung der jeweils geltenden Teilnehmerbegrenzungen ebenfalls ohne Test möglich. Am kommenden Freitag, 28. Mai, startet zudem das Kreuzsteinbad in die diesjährige Freibadsaison. Für den Besuch des Bades entfällt ebenfalls die Corona-Testpflicht, vorherige Terminbuchung ist allerdings notwendig.


Von Jessica Mohr
jm
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