Nur in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in Abschlussklassen aller Schularten findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, beziehungsweise Wechselunterricht. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer über ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis verfügt. Die Tests sollen in der Schule stattfinden. Eltern, die dies nicht möchten, können eine Teststation aufsuchen, um ihr Kind dort fachmännisch testen zu lassen.