Veröffentlicht am 12.11.2021 13:16
Veröffentlicht am 12.11.2021 13:16

Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt

Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)
Corona-Virus in Bayreuth: Regeln für den Christkindlesmarkt (Foto: Stefan Dörfler)

BAYREUTH.

Am Montag, 15. November, öffnet der diesjährige Bayreuther Christkindlesmarkt seine Pforten. Die Stadtverwaltung weist daher auf die für Besucherinnen und Besucher des Marktes geltenden Corona-Regeln hin und appelliert angesichts des erhöhten Infektionsgeschehens eindringlich, diese unbedingt zu beachten. An den Verkaufsständen des Christkindlesmarktes muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Dies gilt auch dann, wenn sich Kunden in einer Warteschlange vor einem Verkaufsstand befinden. Im Innenbereich der Marktbuden gilt die bayernweite 2G-Regel, das heißt, Besucher müssen beim Betreten des Marktstandes entweder geimpft oder genesen sein.

Der entsprechende Nachweis wird insbesondere von Standbetreibern mit Innengastronomie in jedem Einzelfall überprüft. Die 2G-Regel gilt im Übrigen selbstverständlich auch für das Winterdorf.


Von Jessica Mohr
jm
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