Veröffentlicht am 01.04.2022 10:22
Veröffentlicht am 01.04.2022 10:22

Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären!

Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären! (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären! (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären! (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären! (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Oberfranken zur Hotspot-Region erklären! (Foto: red)

BAYREUTH. Die Grünen Landtagsabgeordneten Ursula Sowa und Tim Pargent fordern die Bayerische Staatsregierung auf, für Oberfranken die Hotspot-Regelung anzuwenden. Grund dafür ist die drohende Überlastung der regionalen Krankenhäuser.

Die Situation in den oberfränkischen Krankenhäusern spitzt sich zu: Die Auslastung der Normalstationen liege bei 85 bis 90 Prozent, meldet die Bezirksregierung am 30. März 2022. Auch die Corona-Fälle auf den regionalen Intensivstationen nehmen wieder deutlich zu. Ab 1. April werden daher sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen in Covid 19-Schwerpunktkrankenhäusern unterlassen.

Für den Grünen Landtagsabgeordneten Tim Pargent ein deutliches Alarmsignal: „Es ist ein denkbar schlechter Zeitpunkt, die Schutzmaßnahmen bei uns in der Region aufzuheben. Das Bundesinfektionsschutzgesetz gibt den Ländern die Möglichkeit, sofort zu handeln: Oberfranken ist ein Corona-Hotspot. Die Aufhebung der aktuellen Schutzmaßnahmen ist ein gravierender Fehler.“

Fast zeitgleich forderten die Grünen am Mittwoch im Landtag per Dringlichkeitsantrag, ganz Bayern zum Hotspot zu erklären. „Viele Menschen sind auf den Schutz durch die Allgemeinheit angewiesen. In Anbetracht des Infektionsgeschehens sowie der Krankenhausbelastung in Oberfranken müssen wir jetzt entschlossen handeln!“, so Ursula Sowa, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen.

Mit der Anwendung der Hotspot-Regelung könnten weiterhin Maßnahmen wie die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen zur Eindämmung des Infektionsschutzgeschehens bestehen bleiben. Von diesem Recht machen momentan die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch.


Von Jessica Mohr
jm
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