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Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen | inbayreuth.de
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Veröffentlicht am 19.05.2021 14:50
Veröffentlicht am 19.05.2021 14:50

Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen

Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hotels dürfen wieder öffnen (Foto: red)

BAYREUTH. Das rückläufige Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth macht weitere Öffnungsschritte möglich. Der Stadtverwaltung liegt inzwischen das Einverständnis des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für die Öffnung von Hotels, Jugendherbergen und sonstigen Beherbergungsbetrieben vor. Hier ein zusammenfassender Überblick zu den neuen Lockerungen, die bereits ab Freitag, 21 Mai, gelten:

Hotellerie: Ab 21. Mai sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, der Jugendherberge und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken gestattet. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weitere 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen negativen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test verfügen.

Stadtführungen: Ab 21. Mai sind auch touristische Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen erlaubt. Hier gilt ebenfalls, dass Kundinnen und Kunden über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test verfügen müssen.

Kultur: Ab 21. Mai sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, zugelassen.

Zudem wurde die Geltungsdauer von PCR-Tests von 48 Stunden auf 24 Stunden verkürzt. Die vorzulegenden Testnachweise dürfen somit einheitlich nur 24 Stunden alt sein.

Für die weiteren Öffnungsschritte, die von der Bayerischen Staatsregierung in der Kabinettssitzung am 18. Mai beschlossen wurden, bedarf es zunächst noch einer Umsetzung durch eine weitere Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Zur Begleitung dieser Öffnungsschritte wurde in den vergangenen Wochen in der Stadt Bayreuth ein umfangreiches Netz an Corona-Testzentren aufgebaut. Über die Öffnungszeiten der öffentlich wie privat betriebenen Stationen informiert die Stadt mit einer Übersicht, die im Internet unter www.coronavirus.bayreuth.de zu finden ist.


Von Jessica Mohr

jm

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