Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März

Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Hinweise zur Stichwahl am 29. März (Foto: red)

BAYREUTH. Am 29. März findet in der Stadt Bayreuth die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin statt.

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Jeder Stimmberechtigte erhält vom Wahlamt der Stadt einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, ein Merkblatt für die Briefwahl sowie einen Wahlbriefumschlag.

Die Stimmberechtigten müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt im Neuen Rathaus (Luitpoldplatz 13) eingeht.

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.


Von Jessica Mohr
jm
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