BAYERN.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des Teil-Lockdowns als nicht angemessen gewürdigt.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios durch den Lockdown Light aufgehoben. Die vollständige Schließung würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, so hieß es im Gerichtsurteil. Die Ende Oktober beschlossene Regelung sei somit außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Der Betreiber eines Fitnessstudios hatte geklagt, weil Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden würden, ohne dass ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehen würde. Die vollständige Schließung sei nicht gerechtfertigt, weil Individualsport auch im Lockdown Light erlaubt sei. Somit müsse das auch für Fitnessstudios gelten.